Sollten Sie keine Regelungen getroffen haben, werden Sie nicht automatisch durch Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder sonstige nahe Angehörige vertreten. Eine gesetzliche Vertretung ist nur für die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern vorgesehen. Ohne Bevollmächtigung wird das Betreuungsgericht eingeschalten, das einen Betreuer für Sie als gesetzlichen Vertreter bestimmt. Dies bedeutet einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre, da das Gericht und nicht Sie selbst bestimmen, wer Sie im Ernstfall vertritt.