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Kategorie: Vollmachten und Patientenverfügung

Blog-Beiträge

Neues Betreuungsrecht ab 1. Januar – wichtige Änderungen!

Zum Jahresanfang trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen praktisch relevanten Änderungen.

Die Tücken der Vorsorgevollmacht

Hilfe ich bin im Pflegeheim und meine „geldgieriger“ Stiefsohn entscheidet über mein Leben – Alptraum oder Realität? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Blog.

Patientenverfügung – lebenswichtige Entscheidungen in eigener Hand

Vorsorgevollmacht – Oder: Warum ist Vorsorge wichtig?

Sollten Sie keine Regelungen getroffen haben, werden Sie nicht automatisch durch Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder sonstige nahe Angehörige vertreten. Eine gesetzliche Vertretung ist nur für die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern vorgesehen. Ohne Bevollmächtigung wird das Betreuungsgericht eingeschalten, das einen Betreuer für Sie als gesetzlichen Vertreter bestimmt. Dies bedeutet einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre, da das Gericht und nicht Sie selbst bestimmen, wer Sie im Ernstfall vertritt.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung & Co. Das brauche ich doch nicht!? Der Gesetzgeber hat das klar geregelt! Eltern vertreten Ihre Kinder, also vertreten auch erwachsene Kinder Ihre Eltern, sowie der Mann die Frau und umgekehrt! Alles klar! Eben nicht.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten unwirksam?

Nach der erst jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten muss in jedem Einzelfall überprüft werden, ob diese – häufig nach Internetvorlagen gefertigten – Vollmachten und Verfügungen wirksam sind.