Sie ächzten unter der Zahlungsverpflichtung für Ihre Eltern im Pflegeheim? Dann haben wir unter Umständen gute Neuigkeiten.
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt, sodass dieses zum Jahresbeginn in Kraft treten kann. Ab dem 1.1.2020 wird Elternunterhalt nur noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR geschuldet werden. Vermögen zählt hier nicht dazu, auch nicht das Einkommen oder Vermögen des Ehegatten.
Zunächst wird „grundsätzlich vermutet“, dass das Einkommen der unterhaltspflichtigen Personen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 nicht überschreitet, Sie müssen also keine Auskünfte erteilen, bereits erbrachte Zahlungen können Sie einstellen, sollten dann aber nachweisen, dass Ihr Einkommen untern den 100.000 EUR liegt. Pflegekosten, die Angehörige bisher gezahlt haben, können allerdings nicht zurückgefordert werden, da das Angehörigen-Entlastungsgesetz nicht rückwirkend greift.