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Angehörigen-Entlastungsgesetz

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Sie ächzten unter der Zahlungsverpflichtung für Ihre Eltern im Pflegeheim? Dann haben wir unter Umständen gute Neuigkeiten.

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt, sodass dieses zum Jahresbeginn in Kraft treten kann. Ab dem 1.1.2020 wird Elternunterhalt nur noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR geschuldet werden. Vermögen zählt hier nicht dazu, auch nicht das Einkommen oder Vermögen des Ehegatten.

Zunächst wird „grundsätzlich vermutet“, dass das Einkommen der unterhaltspflichtigen Personen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 nicht überschreitet, Sie müssen also keine Auskünfte erteilen, bereits erbrachte Zahlungen können Sie einstellen, sollten dann aber nachweisen, dass Ihr Einkommen untern den 100.000 EUR liegt. Pflegekosten, die Angehörige bisher gezahlt haben, können allerdings nicht zurückgefordert werden, da das Angehörigen-Entlastungsgesetz nicht rückwirkend greift.

Weitere Informationen

Informationen zum Elternunterhalt

Unterhaltsansprüche von Eltern.

Informationen zu Kinderunterhalt

Alles über den Kindesunterhalt und die Rolle des staatlichen Kindergeldes.

Autor/in

Eine Antwort

  1. Habe in allen berichten , so auch hier , eine ungeklaerte sachlage geschildert bekommen.
    Und zwar heißt es , daß kinder nur herangezogen werden fuer unterhalt , wenn sie ueber 100 t euro verdienen und dazu (!) gehoert vermoegen nicht.
    Was ist nun , wenn ein kind 25 000 euro verdient , aber zb 60 000 euro vermoegen hat ? Oder gar 130000 euro ?
    Immer gibts verschiedene antworten…..
    Schade.

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