Hat das Sozialamt die Heimkosten bzw. Pflegekosten Ihres Elternteils übernommen, werden alle Ansprüche – sowohl Unterhaltsansprüche als auch Auskunftsansprüche – Ihres pflegebedürftigen Elternteils auf den Sozialhilfeträger übergeleitet.
Doch müssen Sie auch Unterhalt bezahlen?