Sie haben sich getrennt und wollen nun wissen, was Sie Ihrem Kind an Unterhalt bezahlen müssen? Wir informieren Sie über die Grundlagen.
Kindesunterhalt steht dem Kind zu, solange es bedürftig ist. Der Unterhaltsanspruch endet nicht mit dem 18. Lebensjahr, sondern bleibt bis zum Regelabschluss einer üblichen Ausbildung, also bis zur Abschlussprüfung nach einer Lehre oder einem Studium, geschuldet.