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Türkei-Putsch hat Folgen auch für Eltern in Deutschland

Haben beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nur dann erforderlich, wenn die Reise eine „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“ für das Kind ist.
Grundsätzlich gilt, dass eine Reise innerhalb des EU-Auslandes in der Regel ohne die Zustimmung des anderen Elternteils durchgeführt werden kann. Anders sieht es aber dann aus, wenn durch diese Reise eine Gefahr für das Kind besteht.