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Keine Influencer Werbung mehr?

Influencer Marketing

Das Gericht entschied: Werbende Posts in sozialen Medien müssen eindeutig als Werbung erkennbar sein. Der Hashtag #ad in einer Liste von Hashtags ist somit nicht ausreichend, um die Werbung als solche eindeutig kenntlich zu machen. Der erforderliche Hinweis muss in der Weise erfolgen, dass aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers kein Zweifel am Vorliegen eines kommerziellen Zwecks besteht. Der kommerzielle Zweck muss schon auf den ersten Blick hervortreten.