Scheidung Kompletangebot

RVR Rechtsanwälte Stuttgart sind seit Jahrzehnten als Scheidungsanwälte tätig, vor allem in schwierigen Fällen. Unser Know-how und die Kooperation mit Fachleuten verschiedenster Fachrichtungen haben wir zu einem neuen, innovativen Lösungsansatz kombiniert, der auch komplexe Scheidungsfälle in einer traditionell gerichtlichen Auseinandersetzung, auch ohne Mediation effizient und kostengünstig zu lösen vermag.

Wir nennen diese Lösung den dritten Weg. Der Clou? Wir beschränken den Rechtsstreit auf das notwendige Minimum. Die Sachprobleme werden außerhalb des Gerichtssaals gelöst.

Konkret bedeutet das für Sie, bei Scheidung und Scheidungsfolgen Zeit und Geld zu sparen. Langwierige gerichtliche Streitigkeiten werden nach Möglichkeit vermieden. Falls erforderlich, kann selbstverständlich auch ein Coach hinzugezogen werden.

Das Konzept im Detail

Trennung und Scheidungsberatung

Problemanalyse
In einem ersten Gespräch analysieren wir mit Ihnen die Situation, erörtern die Streitpunkte und arbeiten erste Probleme heraus.

Klärung der Rechtsfragen und Spezialfragen
Unsere Rechtsanwälte klären in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen externen Beratern unseres Expertenteams die zu klärenden wirtschaftlichen, steuerrechtlichen und juristischen Vorfragen.

Strategie und Taktik entwickeln
Jetzt geht es darum, mit Ihnen den gemeinsamen Weg zu besprechen. Wir entwickeln Vorschläge zur Handlungstrategie und besprechen mit Ihnen wie diese Schritt für Schritt im Dialog mit der Gegenseite realisiert werden sollen.

Die Einigung vorbereiten
Nun ist es an der Zeit, Ihren Ehepartner und seinen Rechtsanwalt in die Gespräche einzubeziehen. Wir formulieren ein erstes Angebot, verbunden mit einer Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch zwischen Anwälten und dem Beteiligten.

Entscheidungsfindung und Verhandlung

Entscheidungsfindung und Verhandlung

Sind die objektiven Hindernisse für eine Einigung aus dem Wege geräumt, erarbeiten die Rechtsanwälte die Scheidungsfolgenvereinbarung. Wird eine nur „wirtschaftliche Scheidung angestrebt, kann diese Vereinbarung auch ein Ehevertrag zur Regelung der zukünftigen Beziehungen sein.

Diese Verträge bedürfen der gesetzlich vorgeschriebenen Form durch notarielle Beurkundung. Sie können auch zu gerichtlichem Protokoll erklärt werden, falls bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist.

Überlassen Sie diese Weichenstellung nicht dem Zufall. Wir beraten umfassend zu RisikenChancen und Kosten im Rahmen einer strategischen Erstberatung.

Kontaktieren Sie uns!

Weiterführende Informationen

Auch im alternativen Konfliktmanagement müssen Sie nicht auf die Fachkunde von Profis verzichten. Kombinieren Sie Mediation mit anwaltlichem Sachverstand in der Cooperativen Praxis!