Artund Umfang der Wertermittlung

Das individuelle Markenwertgutachten baut nicht auf der Methode des Benchmarking auf, sondern bedient sich originärer Finanz-​ und Marktforschungsdaten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die spezifische Finanzkraft bzw. Position der Marke, deren Wert zu ermitteln ist, am Markt und bei den Kunden/Konsumenten recherchiert wird.

Liegen die zur Erstellung des Gutachtens benötigten konkreten Daten dem Auftraggeber nicht vor, werden sie primär erhoben. Dies geschieht durch vertiefte Kunden-​ und Konsumentenbefragungen. Parallel wird die Marktforschung durch detaillierte Management-​Interviews ergänzt. Die Markendatenbank von Assessa Brand Licenses wird ausschließlich zu Verifizierungs-​ und Plausibilisierungszwecken herangezogen.

Die Ergebnisse des individuellen Gutachtens werden in einem umfassenden Bericht mit ausführlicher Begründung dargestellt und mit den Ergebnissen anderer alternativer Bewertungsmethoden abgeglichen.

Zweck und Verwendung

Das individuelle Markenwertgutachten ermöglicht weitreichende Erkenntnisse zu Markenstärke und finanzieller Wertschöpfung. Die Informationstiefe und –verlässlichkeit erlaubt die Nutzung für sämtliche Anwendungen des Markenwertes. Im Kontext von Merger & Acquisitions kann der Wertbeitrag der Marke exakt bestimmt werden.

Insolvenzverwalter erkennen, welcher Wert innerhalb der Insolvenzmasse einer Marke zuzuschreiben ist und welcher Wert beim Verkauf zu erzielen ist. Banken können den Wert der Marke genau abschätzen, wenn sie diesen als Sicherheit für die Finanzierung heranziehen wollen. Unternehmen sind dadurch in der Lage, den Wertbeitrag der Marke exakt zu bestimmen, um Erfolge der Markenführung messen zu können.

Zweck und Verwendung

Der Preis des von RVR RECHTSANWÄLTE im Namen des Kunden zu beauftragenden Markenwertgutachters der Assessa Brand Licenses GmbH beträgt

20.000,- €

für das Individuelle Markenwertgutachten.

RVR RECHTSANWÄLTE vermittelt für Sie den Auftrag an die Markenwert-​Gutachter. Er muss schriftlich unter Einbeziehung der AGB von Assessa Stand 02/2011 erteilt werden.

Die gutachterlichen Leistungen werden in der Schweiz erbracht. Daher werden diese Leistungen ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Hinzukommen bei dem individuellen Markenwertgutachten je nach Lage des Einzelfalls individuelle Fremdkosten von Assessa GmbH, die daneben in Rechnung gestellt werden, z.B. für die Erhebung von Primärdaten, Kunden-​ und Konsumentenbefragungen oder für besondere Aufwendungen der Gutachter für Marktforschung durch ergänzende detaillierte Management-​Interviews.

Eine Übersicht über unsere Konditionen und Preise finden Sie hier:

RVR RECHTS­AN­WÄL­TE ver­mit­telt für Sie den Auf­trag an die Mar­ken­wert-​Gut­ach­ter. Er muss schrift­lich un­ter Ein­be­zie­hung der AGB von As­ses­sa Stand 02/2011 er­teilt wer­den.

Unsere Leistungen können Sie über nachfolgendes Formular bestellen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.