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Kindesbetreuung nach Trennung der Eltern | Doppelresidenz

Das Wechselmodell wird nur ausnahmsweise und allenfalls dann, wenn es dem Kindeswohl entspricht, akzeptiert. Der Streit der Eltern ist kontraindiziert. In diametralen Gegensatz dazu steht die Resolution des Europarates zur Doppelresidenz eines Kindes vom 2.10.2015. Den nationalen Gesetzgebern der Mitgliedsländer wurde aufgegeben, die paritätische Betreuung der Eltern als gesetzlichen Regelfall einzuführen. Ausnahmen sollen nur noch im Fall von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt zulässig sein.