RVR - Recht erfahren

Mutterschutzgesetz – So sieht er aus

Das Mutterschutzgesetz statuiert für alle Arbeitnehmerinnen ein Beschäftigungsverbot, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, sich in einer beruflichen Ausbildung befinden oder einen Mini-Job haben. Auch Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Vertrag sind geschützt. Eine Verlängerung der Befristung erfolgt durch das Mutterschutzgesetz nicht. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige, Hausfrauen oder Adoptivmütter, ebenso nicht für Beamtinnen und Soldatinnen der Bundeswehr, für die besondere Regelungen greifen.

Gemeinsames Sorgerecht – Entscheidungen für Kinder

Hilfe, mein Ex will nicht dass unsere Tochter Pippi Langstrumpf schaut?!

Wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin getrennt haben, stellt sich die Frage, ob Sie für alle Entscheidungen betreffend Ihres gemeinsamen Kindes die Zustimmung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin brauchen – mit anderen Worten: was bedeutet gemeinsame Sorge?

Elternunterhalt – Wer haftet?

Hat das Sozialamt die Heimkosten bzw. Pflegekosten Ihres Elternteils übernommen, werden alle Ansprüche – sowohl Unterhaltsansprüche als auch Auskunftsansprüche – Ihres pflegebedürftigen Elternteils auf den Sozialhilfeträger übergeleitet.

Doch müssen Sie auch Unterhalt bezahlen?

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Eltern reden mit Kinder über Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung & Co.

Das brauche ich doch nicht!?

Der Gesetzgeber hat das klar geregelt! Eltern vertreten Ihre Kinder, also vertreten auch erwachsene Kinder Ihre Eltern, sowie der Mann die Frau und umgekehrt! Alles klar!
Eben nicht.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten unwirksam?

Überprüfung der Patientenverfügung und Unterschreiben einer neuen.

Nach der erst jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten muss in jedem Einzelfall überprüft werden, ob diese – häufig nach Internetvorlagen gefertigten – Vollmachten und Verfügungen wirksam sind.

Markeneintragung: Prüfe wer sich (ewig) bindet!

Markeneintragung Recht

Der erste Schritt ist geschafft, Sie haben die Anmeldung für Ihre Wunschmarke eingereicht. Was passiert nun? Wird die Marke automatisch ohne weitere Prüfung eingetragen oder kann die Eintragung sogar abgelehnt werden?
Vor der Eintragung prüft der Prüfer des DPMA, ob die so genannten „materiellen Voraussetzungen“ des Markenrechts gegeben sind. Nur dann kann Ihre Marke eingetragen werden.