RVR - Recht erfahren

Vorsorgevollmacht – Oder: Warum ist Vorsorge wichtig?

Frau liegt im Koma und ist Handlungsunfähig

Sollten Sie keine Regelungen getroffen haben, werden Sie nicht automatisch durch Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder sonstige nahe Angehörige vertreten. Eine gesetzliche Vertretung ist nur für die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern vorgesehen. Ohne Bevollmächtigung wird das Betreuungsgericht eingeschalten, das einen Betreuer für Sie als gesetzlichen Vertreter bestimmt. Dies bedeutet einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre, da das Gericht und nicht Sie selbst bestimmen, wer Sie im Ernstfall vertritt.

Umgangskontakt verweigern – Ich will nicht zu Papa

Ich will nicht zu Papa! Kann der Umgang gegen den Willen des Kindes durchgesetzt werden?

Verweigert das Kind den Umgangskontakt kommt es schnell zu den heftigsten gerichtlichen Auseinandersetzungen: Will das Kind aus freien Stücken nicht oder wurde es vom anderen Elternteil beeinflusst? Eine Frage, die oftmals sehr schwer zu beantworten ist.

Mediation statt Rosenkrieg – Gestalten Sie Ihre Zukunft mit!

Ehepaar, dass sich scheiden lassen will

Machen Sie sich Ihr Leben nicht unnötig schwer: Trennung und Scheidung sind ohnehin einschneidende Ereignisse, die für alle Beteiligten eine enorme emotionale und psychische Belastung mit sich bringen.

Nutzen Sie deshalb das Trennungsjahr, um sich mit Ihrem Partner zu einigen, wie das Leben nach der Scheidung aussehen soll. Sie sparen viel Zeit, viel Geld und viele Nerven! Der Weg dorthin muss nicht über Anwälte erfolgen, die Mediation bietet viele ungekannte Möglichkeiten.

Wechselmodell – Die beste Wahl?

Getrennte Familie mit glücklichem Kind

Wechselmodell ja oder nein?

Wägen Sie sorgfältig Vor- und Nachteile gegeneinander ab; versuchen Sie eigene Interessen zurückzustellen – soweit wie möglich – und fragen Sie sich, was wäre für mein Kind das Beste.

Ob ein Wechselmodell praktizierbar ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wechselmodell – neue Entscheidung des BGH

Darauf haben Eltern lange gewartet. Wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, ist vom Wortlaut des §§ 1684 Abs. 1 BGB, der das Umgangsrecht regelt, auch eine Betreuung des Kindes durch hälftige Aufteilung der Umgangszeiten auf die Eltern erfasst, allerdings nur, wenn das Kindeswohl gewahrt ist. Letzteres setzt nach der Entscheidung eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

Die Osterreise in die Türkei kannst du knicken? !

Angesichts der derzeitigen politischen Lage in der Türkei stehen viele getrennt lebende Eltern vor dem Problem, eine günstige Urlaubsreise mit ihrem Kind gebucht zu haben, der andere Elternteil die Zustimmung zur Ferienreise aber verweigert. Was tun?