Geld sparen beim Unterhalt!

Gewusst wie: Geld sparen beim Unterhalt!
Zum Anspruch des privatversicherten Elternteils auf Mitversicherung gemeinschaftlicher Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung des geschiedenen Ehegatten?
Streitvermeidung beim Wechselmodell durch richtige Gestaltung!

Das Wechselmodell, die paritätische Betreuung der Kinder nach Trennung und Scheidung wird durch eine sensible und am Kindeswohl orientierte Elterngeneration immer beliebter. Immer mehr Eltern entscheiden sich für dieses, der gemeinsamen elterlichen Sorge entsprechende Betreuungsmodell, das die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern optimal abbilden kann.
Unterhalt beim Wechselmodell

Grundsätzlich folgt das derzeitige Recht, welches ein Wechselmodell nicht kennt, der Vorstellung, dass es einen betreuenden und einen Kindesunterhalt zahlenden Elternteil gibt. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes so lange, als der Aufenthalt bei dem Einen oder dem anderen Elternteil so gut wie paritätisch ausgestaltet ist.
Chancen für die Paritätische Elternbetreuung des Kindes

Das Deutsche Familienrechtsforum e.V. hat sich bereits Anfang 1980 für die gemeinsame elterliche Sorge eingesetzt. Es ist wieder mit dabei. Anfang der achtziger Jahre konnte das Forum maßgebliche Impulse für die familienrechtliche Entwicklung einbringen und hat das Familienrecht mitgeprägt. (vgl. Modelle alternativer Konfliktregelungen in der Familienkrise, Schriftenreihe des Deutschen Familienrechtsforum, Bd. 3 sowie Anwalt des Kindes, Schriftenreihe des Deutschen Familienrechtsforum, Bd. 4). Als Vorsitzender des Deutschen Familienrechtsforums habe ich jetzt den Deutschen Kinderschutzbund, Unterhaltsverbände und Elternverbände angeschrieben und zur Diskussion des Themas und gemeinsamen Aktionen aufgerufen.
Kindesbetreuung nach Trennung der Eltern | Doppelresidenz

Das Wechselmodell wird nur ausnahmsweise und allenfalls dann, wenn es dem Kindeswohl entspricht, akzeptiert. Der Streit der Eltern ist kontraindiziert. In diametralen Gegensatz dazu steht die Resolution des Europarates zur Doppelresidenz eines Kindes vom 2.10.2015. Den nationalen Gesetzgebern der Mitgliedsländer wurde aufgegeben, die paritätische Betreuung der Eltern als gesetzlichen Regelfall einzuführen. Ausnahmen sollen nur noch im Fall von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt zulässig sein.
Ehegattenerbrecht und Pflichtteil

Sich zurechtzufinden bei den oftmals komplizierten Regelungen des deutschen Erbrechts fällt nicht leicht. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind so vielfältig, dass die Wahl der „richtigen“ Regelung, sei es mithilfe des gesetzlichen oder testamentarischen Erbrechts, schwer fällt.
Denn zunächst gilt es zu entscheiden, ob für Sie die Regelungen des gesetzlichen Erbrechts passend sind oder Sie testamentarisch verfügen sollten. Wenn Sie kein Testament bzw. kein Erbvertrag errichtet haben, gilt das gesetzliche Erbrecht, wonach die Verwandten des Verstorbenen sowie der Ehegatte erben.