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Wechselmodell nun auch ohne Einvernehmen der Eltern

Wechselmodell ohne Einvernehmen

Die Streitfrage, ob das Wechselmodell dem Umgangs- oder dem Sorgerecht zuzuordnen ist, entschied der BGH zu Gunsten des Umgangsrechtes, was unter Umständen zu unerwarteten Überraschungen der Eltern führen kann. Das Gericht kann auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Basis entsprechender Stellungnahmen des Jugendamtes oder des Verfahrensbeistandes das Wechselmodell anordnen, wenn diese Betreuungsform dem Kindeswohl besser als das herkömmliche Residenzmodell entspricht. In Umgangsverfahren, vornehmlich in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Umgang sollte man auf solche Überraschungen gefasst sein.

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Zum Anspruch des privatversicherten Elternteils auf Mitversicherung gemeinschaftlicher Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung des geschiedenen Ehegatten?

Streitvermeidung beim Wechselmodell durch richtige Gestaltung!

Das Wechselmodell, die paritätische Betreuung der Kinder nach Trennung und Scheidung wird durch eine sensible und am Kindeswohl orientierte Elterngeneration immer beliebter. Immer mehr Eltern entscheiden sich für dieses, der gemeinsamen elterlichen Sorge entsprechende Betreuungsmodell, das die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern optimal abbilden kann.

Unterhalt beim Wechselmodell

Scheidung von Eltern Kind wird vom Vater getrennt

Grundsätzlich folgt das derzeitige Recht, welches ein Wechselmodell nicht kennt, der Vorstellung, dass es einen betreuenden und einen Kindesunterhalt zahlenden Elternteil gibt. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes so lange, als der Aufenthalt bei dem Einen oder dem anderen Elternteil so gut wie paritätisch ausgestaltet ist.

Chancen für die Paritätische Elternbetreuung des Kindes

Wechselmodell belastet Kinder

Das Deutsche Familienrechtsforum e.V. hat sich bereits Anfang 1980 für die gemeinsame elterliche Sorge eingesetzt. Es ist wieder mit dabei. Anfang der achtziger Jahre konnte das Forum maßgebliche Impulse für die familienrechtliche Entwicklung einbringen und hat das Familienrecht mitgeprägt. (vgl. Modelle alternativer Konfliktregelungen in der Familienkrise, Schriftenreihe des Deutschen Familienrechtsforum, Bd. 3 sowie Anwalt des Kindes, Schriftenreihe des Deutschen Familienrechtsforum, Bd. 4). Als Vorsitzender des Deutschen Familienrechtsforums habe ich jetzt den Deutschen Kinderschutzbund, Unterhaltsverbände und Elternverbände angeschrieben und zur Diskussion des Themas und gemeinsamen Aktionen aufgerufen.

Kindesbetreuung nach Trennung der Eltern | Doppelresidenz

Das Wechselmodell wird nur ausnahmsweise und allenfalls dann, wenn es dem Kindeswohl entspricht, akzeptiert. Der Streit der Eltern ist kontraindiziert. In diametralen Gegensatz dazu steht die Resolution des Europarates zur Doppelresidenz eines Kindes vom 2.10.2015. Den nationalen Gesetzgebern der Mitgliedsländer wurde aufgegeben, die paritätische Betreuung der Eltern als gesetzlichen Regelfall einzuführen. Ausnahmen sollen nur noch im Fall von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt zulässig sein.