Wir hatten in unserem Facebook-Beitrag vom 10. April 2016 die Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24.06.2015 vorgestellt und kommentiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat mitgeteilt, dass mit der Umsetzung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Das Deutsche Familienrechtsforum e.V. hat sich bereits Anfang 1980 für die gemeinsame elterliche Sorge eingesetzt. Es ist wieder mit dabei. Anfang der achtziger Jahre konnte das Forum maßgebliche Impulse für die familienrechtliche Entwicklung einbringen und hat das Familienrecht mitgeprägt. (vgl. Modelle alternativer Konfliktregelungen in der Familienkrise, Schriftenreihe des Deutschen Familienrechtsforum, Bd. 3 sowie Anwalt des Kindes, Schriftenreihe des Deutschen Familienrechtsforum, Bd. 4). Als Vorsitzender des Deutschen Familienrechtsforums habe ich jetzt den Deutschen Kinderschutzbund, Unterhaltsverbände und Elternverbände angeschrieben und zur Diskussion des Themas und gemeinsamen Aktionen aufgerufen.
Jetzt bedarf es der Diskussion und des Handelns insbesondere der betroffenen Eltern. Setzen Sie sich für das Recht Ihres Kindes auf paritätische Betreuung durch ihre Eltern ein. Diskutieren Sie auf unserem Blog mit und äußern Sie dort Ihre persönliche Meinung zum Thema. Jetzt und nicht erst in Jahren gilt es, Ihr Kind vor opportunistischen unterhaltstaktischen Schachzügen zu bewahren und gezielt Hilfen zu entwickeln, die ein ausschließlich am Kindeswohl orientiertes Verhalten der Eltern fördern (Konfliktmanagement, Mediation etc.).
Dann wird es gelingen, bereits nach geltendem Recht Familiengerichte, Jugendämter und Verfahrensbeistände zu einem Umdenken zu bewegen und das Wechselmodell durchzusetzen.
Dr. Volker Rabaa, 1. Vorsitzender
Deutsches Familienrechtsforum e.V. Stuttgart