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Wechselmodell – Die beste Wahl?

Getrennte Familie mit glücklichem Kind

Wechselmodell ja oder nein?

Wägen Sie sorgfältig Vor- und Nachteile gegeneinander ab; versuchen Sie eigene Interessen zurückzustellen – soweit wie möglich – und fragen Sie sich, was wäre für mein Kind das Beste.

Ob ein Wechselmodell praktizierbar ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

2 oder 3-jährige Kinder brauchen in der Regel einen klar überschaubaren Tagesablauf, an der sie ihr Leben ausrichten können. Häufige Wechsel des Lebensmittelpunkts und der Betreuungsperson werden in diesem Alter eher mit Stress verbunden, als bei älteren Kindern. Sind die Kinder schon älter kann es sinnvoll sein, diese in die Gestaltung des elterlichen Umgangs mit einzubinden, da ältere Kinder sich meist stärker an Gleichaltrigen orientieren und weniger Zeit mit den Eltern verbringen möchten.

Bei der Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Sorgemodell sollte die Persönlichkeit und der Charakter des Kindes berücksichtigt werden: Ist das Kind kontaktfreudig oder eher schüchtern? Ist das Kind sehr auf eine bestimmte Bezugsperson fixiert? Ist das Kind anpassungsfähig oder benötigt das Kind eine gleichbleibende Wohnumgebung? Ist das Kind an wechselnde Betreuungspersonen gewöhnt? Manche Kinder kommen mit dem ständigen Wechsel des sozialen Umfeld, ggf. mit dem Besuch zweier unterschiedlicher Kindergärten, mit unterschiedlichen Erziehungsstil und finanziellen Gegebenheiten besser, andere schlechter zurecht. Eine allgemein gültige Empfehlung für ein bestimmtes Modell, das auf alle Kinder zutrifft, kann es nicht geben. Es kann ratsam sein, die Einschätzung naher Verwandter, Lehrer oder Kindergärtnerinnen einzuholen.

Selbstverständlich kommt es bei der Entscheidung für das Wechselmodell auch darauf an, ob das Kind bereits vor der Trennung der Eltern eine enge Bindung zu beiden Eltern hatte oder ob das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil aufgewachsen ist, während der andere berufstätig war. Eltern sollten ihrem Kind Zeit geben, sich auf veränderte Gegebenheiten einzustellen und den Übergang von einem Sorgemodell auf das andere eher langsam einleiten.

Konflikte zwischen den Eltern können durch die Wahl des Betreuungsmodells in der Regel nicht gelöst werden. Sind Eltern zerstritten ist von der Wahl des Wechselmodells eher abzuraten, da dieses Modell Kooperationsfähigkeit und –willigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit verlangt. Alle Angelegenheiten des täglichen Lebens müssen regelmäßig abgestimmt werden. Die Eltern müssen sich laufend darüber informieren, welche schulischen Aktivitäten anstehen, ob das Kind zu Geburtstagen eingeladen wurde, welche Aktivitäten im Kindergarten geplant sind, ob und wann Elterngespräche stattfinden, welche Arzttermine anberaumt sind etc. In der Trennungsphase können Eltern schnell an ihre Grenzen kommen.

Ein umfassender Konsens der Eltern in Kindesbelangen ist folglich nach derzeit noch herrschender Meinung der Rechtsprechung unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung des Wechselmodells. Fehlt dieser Grundkonsens zwischen den Eltern, kann es aufgrund der Intensität und Häufigkeit des Kontakts zwischen den Eltern zu einer Eskalation von Streitigkeiten kommen, die sich deutlich negativ auf das Kindeswohl auswirken. Aus diesem Grund lehnt die Rechtsprechung die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells bislang überwiegend ab. Ob der BGH mit seiner jüngsten Entscheidung hier einen Wandel eingeleitet hat, bleibt abzuwarten.

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