Schneller als gedacht ist der Ernstfall eingetreten: Unfall oder Krankheit können uns überraschend mitten aus dem Leben reißen, altersbedingte Ausfallerscheinungen uns schleichend aber dauerhaft unserer Handlungsfähigkeit nehmen.
Was wird also, wenn Sie nicht mehr selbst für sich handeln können:
- Wer erledigt Ihre Einkäufe?
- Wer sucht Ihnen einen Platz in einem Pflegeheim?
- Wer verkauft Ihr Auto und kündigt die KfZ-Versicherung?
- Wer kündigt Ihre Wohnung oder Ihren Telefonanschluss?
- Wer entscheidet über Operationen und medizinischen Maßnahmen?
- Wer bezahlt Medikamente und Krankenhausrechnungen?
- Wer verwaltet Ihr Vermögen?
Sollten Sie keine Regelungen getroffen haben, werden Sie nicht automatisch durch Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder sonstige nahe Angehörige vertreten. Eine gesetzliche Vertretung ist nur für die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern vorgesehen. Ohne Bevollmächtigung wird das Betreuungsgericht eingeschalten, das einen Betreuer für Sie als gesetzlichen Vertreter bestimmt. Dies bedeutet einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre, da das Gericht und nicht Sie selbst bestimmen, wer Sie im Ernstfall vertritt.
Haben Sie eine Vorsorgevollmacht errichtet, ist das ein erster, wichtiger Schritt zur Wahrung Ihrer Selbstbestimmung. Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich vorrangig gegenüber einem Betreuungsverfahren, ein Betreuungsverfahren wird vermieden.
Warum benötigen Sie eine Patientenverfügung?
Solange Sie einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst, welche medizinischen Maßnahmen vorgenommen werden sollen bzw. welche nicht, welche Medikamente Sie einnehmen etc. Der behandelnde Arzt muss Sie vor entsprechenden Maßnahmen aufklären und Ihre Zustimmung einholen. Eine medizinische Maßnahme darf nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden, ansonsten liegt eine strafbare Körperverletzung vor.
Falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, Ihren Willen nicht mehr bilden bzw. äußern können, muss der Arzt vor einer Behandlung entweder die Zustimmung Ihres Bevollmächtigten einholen oder, sollten Sie einen solchen nicht eingesetzt haben, die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht abwarten. Um Ihre Selbstbestimmung für den Ernstfall nicht aus der Hand zu geben, sollten Sie in einer Patientenverfügung regeln, auf welche Art und Weise Sie ärztlich behandelt werden wollen, insbesondere ob lebenserhaltende Maßnahmen in bestimmten Situationen begonnen bzw. fortgesetzt werden sollen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind folglich unverzichtbare Bausteine neben einem Testament, um wirksam Risiken zu Lebzeiten und im Todesfall abzusichern. Gerne beraten wir Sie!