RVR - Recht erfahren

Testament auf einem Kneipenblock

Kann ein Testament auf einem Kneipenblock wirksam sein? Ein Testament auf einem Kneipenblock? Kann das wirklich rechtlich bindend sein? Diese Frage mag ungewöhnlich klingen, aber ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat genau das entscheiden müssen. In diesem Fall ging es um einen Gastwirt, dessen Partnerin sich nach seinem Tod als Alleinerbin sah. […]

Wem steht eine Lebensversicherung im Erbfall zu?

Wenn die Erben feststellen, dass eine Lebensversicherung des Verstorbenen vorhanden ist, beginnt häufig ein „Wettlauf“ zwischen den Erben und demjenigen, der den Auszahlungsbetrag vom Versicherungsunternehmen erhalten soll. Nicht selten hat es der Erblasser nämlich schlicht vergessen, die Bezugsberechtigung zu ändern oder die Erben wollen verhindern, dass eine „unliebsame“ Person tatsächlich in den Genuss der Auszahlung […]

Digitaler Nachlass & digitales Vermögen

Digitaler Nachlass beim Erben

Bis vor wenigen Jahren definierte sich der Nachlass eines Verstorben meist aus dessen realen Hinterlassenschaften wie Geldvermögen, Immobilien, Edelmetalle, Gesellschaftsanteilen und weiteren Nachlassgegenständen. Immer häufiger ist nun auch vom sogenannten digitalen Nachlass die Rede.

Bedürftigentestament – wenn der Staat nicht miterben soll

Vermögen das Vererbt wird

Arbeitslosengeld II (im Volksmund Hartz IV genannt) muss sich der Erblasser besondere Gedanken machen, um zu verhindern, dass bei seinem Tod und dem Übergang seines Vermögens auf den bedürftigen Erben dieses nicht dem Zugriff des Sozialleistungsträgers unterliegt.

Hat nämlich der Erbe, der öffentliche Gelder wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, durch eine Erbschaft Vermögen erlangt, so ist er zunächst verpflichtet, dieses für seinen Lebensunterhalt zu verwenden. Der Staat wird also so schnell wie möglich seine Zahlungen einstellen und den Erben auf die neue vermögensrechtliche Situation hinweisen. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Leistungsberechtigte selbst Erbe geworden ist, sondern kann auch dann zur Einstellung oder Reduzierung von Leistungen führen, wenn bei einer Haushalts- bzw. Bedarfsgemeinschaft der Ehepartner, bzw. der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Erbe geworden ist.