Letztwillige Verfügung - Testamentgesaltung

Testamentgestaltung

Führt die gesetzliche Erbfolge nicht zu dem gewünschten Ergebnis, sind der letztwillige Verfügungen, sei es durch Testament oder Erbvertrag das Mittel der Wahl. Regelmäßig ist dies dann der Fall, wenn Erbengemeinschaften im Hinblick auf drohende Streitigkeiten vermieden werden sollen oder der Erblasser über seinen Tod hinaus, den Nachlass regeln möchte. Für Gestaltungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen gibt es gute Gründe, über die wir Sie gerne im Einzelnen unterrichten.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die konkrete Gestaltung, übernehmen Testamentsvollstreckungen und Sorgen für die rechtssichere Umsetzung Ihres letzten Willens.

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Testament auf einem Kneipenblock

Neues Betreuungsrecht ab 1. Januar – wichtige Änderungen!

Zum Jahresanfang trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen praktisch relevanten Änderungen.

Wer setzt Ihren letzten Willen durch? Der Testamentsvollstrecker!

Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie regeln Ihren Nachlass in allen Einzelheiten, Sie geben sich jede denkbare Mühe, Ihren letzten Willen zu formulieren und möchten sichergehen, dass dieser Wille auch von allen Beteiligten respektiert wird.

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