Überarbeitung des Versorgungsausgleichs
Lohnt es sich, sich auch längere Zeit nach der Scheidung nochmals diesem Thema zu widmen? Wir sagen: Ja! Eine Überarbeitung und Abänderung des Versorgungsausgleiches kann sich lohnen. Jetzt mehr erfahren!
Die Kanzlei der RVR Rechtsanwälte hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1974, zunächst in Stuttgart, einen Namen gemacht. Seit 1984 regelmäßig in der Focus-Liste der besten Scheidungsanwälte Deutschlands vertreten, hat die Kanzlei, gegründet von Rechtsanwalt Dr. Volker Rabaa, ihr Dienstleistungsangebot erweitert. Konfliktmanagement und Mediation sind heute Schlüsselbegriffe für einvernehmliche Lösungen.
Wir haben daraus zusammen mit leistungsfähigen Partnern ein Beratungssystem geschaffen und bieten unseren Mandanten, Freiberuflern und mittelständischen Unternehmen (KMU) Komplettlösungen aus einer Hand. In allen Wechselfällen des Lebens, vom Familienrecht über das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge begleiten wir Sie mit der passenden Lösung. Zählen sie auf uns, ob im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht oder dem Gewerblichen Rechtsschutz.
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Die Wahl des richtigen Rechtsanwalts ist eine wichtige Weichenstellung, die auf den richtigen Weg führen muss. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Gründe, warum die Anwaltskanzlei RVR Rechtsanwälte Ihr Vertrauen verdient.
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Lohnt es sich, sich auch längere Zeit nach der Scheidung nochmals diesem Thema zu widmen? Wir sagen: Ja! Eine Überarbeitung und Abänderung des Versorgungsausgleiches kann sich lohnen. Jetzt mehr erfahren!
Schenken leicht gemacht – so sorgen Sie rechtzeitig für das Alter vor und sichern Ihr Vermögen! Erfahren Sie mehr darüber in unserem Blog.
Zum Jahreswechsel traten wichtige Änderungen, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer, in Kraft. Mit dem nachfolgenden Beitrag gibt RA G. Schmid, Fachanwalt für Steuerrecht und Arbeitsrecht, einen Überblick über diese Regelungen.
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Schenkungen, Erbschaften und sonstige Erwerbe von Todes wegen unterliegen in Deutschland der Besteuerung. Maßgebend ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Neben den allgemeinen Steuerfreibeträgen enthält dieses Gesetz zahlreiche, aber wenig bekannte Vergünstigungen. Mit dem nachfolgenden Beitrag gibt RA G. Schmid einen Überblick über diese Regelungen.
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