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Kategorie: Erbrecht

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EU-Erbrechtsverordnung 2015

Im Zuge der gesamteuropäischen Rechtsvereinheitlichung hat die EU nach der Regelung zahlreicher familienrechtlicher Teilbereiche nunmehr auch das Erbrecht in Angriff genommen. Bisher konnten Sie sich als deutscher Staatsangehöriger darauf verlassen, dass Ihnen Ihre Staatsangehörigkeit in erbrechtlicher Hinsicht bei Auslandsaufenthalten quasi wie ein „Schatten“ folgte und den Erbgang nach Ihrem Tod beeinflusste: Verstarb ein deutscher Staatsangehöriger während eines Auslandsaufenthaltes im Ausland, wurde er nach deutschem Erbrecht beerbt. Dies galt unabhängig davon, wie lange er sich im Ausland aufgehalten hatte. Ob ein mehrjähriger beruflicher Aufenthalt beispielsweise in Großbritannien oder nur ein 2-wöchiger Sommerurlaub in der Toskana – es galt immer deutsches Erbrecht.