RVR - Recht erfahren

Kategorie: Urheberrecht

Blog-Beiträge

Keine Haftung für WLAN-Betreiber: Freies WLAN für alle?

Wer sein privates WLAN-Netz für andere öffnet und einen Hotspot einrichtet, haftet bisher für alle Verfehlungen der Nutzer, etwa das illegale Herunterladen von Filmen; und zwar allein deshalb, weil so die rechtswidrigen Handlungen erst ermöglicht werden – sogenannte Störerhaftung, ein Grund dafür, dass sich der freie Zugang zu Hotspots nur schleppend entwickelt. Diesen unhaltbaren Zustand möchte die Bundesregierung jetzt endlich beenden, die Störerhaftung wird voraussichtlich noch dieses Jahr abgeschafft.

Abmahnung wegen illegalem Filesharing – Was tun?

Nachdem Sie im 1. Teil erfahren haben, was man unter illegalem Filesharing versteht und was eine IP-Adresse ist, stellt sich jetzt die Frage, wie Sie auf die erhaltene Abmahnung reagieren können und sollen. Auf keinen Fall sollten Sie wie folgt vorgehen: Auf die Abmahnung nicht reagieren, sondern den Kopf in den Sand stecken. Sie riskieren eine gerichtliche einstweilige Verfügung. Die abmahnende Kanzlei anrufen, den Download einräumen, jedoch versuchen den Schadensersatz zu drücken. Dann haben Sie den Rechtsverstoß zugegeben! Die vorbereitete Unterlassungserklärung ohne weitere Modifikationen unterschreiben. Dann haben Sie den Rechtsverstoß sowie den Zahlungsanspruch verbindlich anerkannt! Den verlangten Schadensersatz und die Anwaltskosten klaglos zahlen, auch wenn sie sich über den Verstoß nicht sicher sind.

Aufgepasst bei illegalem Filesharing!

Sie haben anwaltliche Post erhalten, vielleicht auch von einer der bekannten Abmahnkanzleien, wegen illegalem Download von Musik, Filmen, Computerspielen etc? Jetzt müssen Sie einen klaren Kopf behalten. Keinesfalls dürfen Sie vorschnell reagieren. Informieren Sie sich zunächst, was man Ihnen überhaupt vorwirft: Filesharing? Was ist das, wie funktioniert es und was kann ich im Vorfeld tun, um einen Missbrauch zu unterbinden?

Abmahnfalle Homepage

Die vielfältigen Möglichkeiten, sich im Internet bei verschiedenen Bildagenturen wie Getty, Corbis, Fotolia oder Pixelio mit ansprechendem, professionellem Bildmaterial zur Gestaltung der eigenen Homepage zu versorgen, verdecken für Unternehmer und Gewerbetreibende häufig die Frage nach der Abmahnsicherheit ihrer Homepage. Die Verwendung von heruntergeladenem Bildmaterial zeigt eine erschreckende Unwissenheit der betroffenen Unternehmer hinsichtlich der geltenden rechtlichen Anforderungen an die urheberrechtliche Kennzeichnung ihrer Bilder. Denn der Fotograf eines Bildes kann das Urheberrecht für sich in Anspruch nehmen und die Vervielfältigung bzw. Verbreitung seiner Bilder ganz ausschließen oder von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen.

Urheberrecht: Eltern haften nicht für ihre Kinder!

Die unendliche Geschichte – BGH entscheidet elternfreundlich Dem Durchhaltevermögen eines Kripobeamten aus Heilbronn, der mit der Aufklärung von Internetpiraterie beruflich zu tun hatte, sei Dank. Von 2006 bis zum 08.01.2014 musste er sich gerichtlich gegen Abmahnkosten in Höhe von 3.454 € zur Wehr setzen. Als Telefonanschlussinhaber wurde er wegen illegalen Musikdownloads abgemahnt. Damaliger Streitwert nach Ansicht der Gericht zur Recht 400.000 €, weil 2000 Dateien heruntergeladen worden sein sollen. Der Kripobeamte gab eine Unterlassungsverpflichtung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ab und wehrte sich gegen die Abmahnkosten. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ihn ergab: Einstellung schon 2006 mangels Tatverdacht. Urheberrechtlich und zivilrechtlich ging dann aber der Streit durch die Zahlungsklage der Musikfirmen gegen den Kripobeamten erst richtig los. Haftet ein Stiefvater für seinen damals 20 Jahre alten, also volljährigen Stiefsohn, der in der gleichen Wohnung wohnt wie der Telefonanschlussinhaber?