Nachdem Sie im 1. Teil erfahren haben, was man unter illegalem Filesharing versteht und was eine IP-Adresse ist, stellt sich jetzt die Frage, wie Sie auf die erhaltene Abmahnung reagieren können und sollen.
Auf keinen Fall sollten Sie wie folgt vorgehen:
Auf die Abmahnung nicht reagieren, sondern den Kopf in den Sand stecken.
Sie riskieren eine gerichtliche einstweilige Verfügung.
Die abmahnende Kanzlei anrufen, den Download einräumen, jedoch versuchen den Schadensersatz zu drücken.
Dann haben Sie den Rechtsverstoß zugegeben!
Die vorbereitete Unterlassungserklärung ohne weitere Modifikationen unterschreiben.
Dann haben Sie den Rechtsverstoß sowie den Zahlungsanspruch verbindlich anerkannt!
Den verlangten Schadensersatz und die Anwaltskosten klaglos zahlen, auch wenn sie sich über den Verstoß nicht sicher sind.