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Kategorie: Arbeitsrecht

Blog-Beiträge

Geänderte Anforderungen für Arbeitgeber – Arbeitsverträge überprüfen!

Mit Wirkung zum 1. August 2022 wurde das sogenannte Nachweisgesetz vom Gesetzgeber neu gefasst und die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur schriftlichen Information des Arbeitnehmers erheblich erweitert.

Mutterschutzgesetz – So sieht er aus

Das Mutterschutzgesetz statuiert für alle Arbeitnehmerinnen ein Beschäftigungsverbot, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, sich in einer beruflichen Ausbildung befinden oder einen Mini-Job haben. Auch Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Vertrag sind geschützt. Eine Verlängerung der Befristung erfolgt durch das Mutterschutzgesetz nicht. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige, Hausfrauen oder Adoptivmütter, ebenso nicht für Beamtinnen und Soldatinnen der Bundeswehr, für die besondere Regelungen greifen.

Entgeltfortzahlung trotz Selbstverletzung!

Ein Arbeitnehmer bricht sich selbst die Hand, der Arbeitgeber muss trotzdem für die Dauer der Erkrankung Lohnfortzahlung leisten. So entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall (Az. 4 Sa 617/13) .

Religiöse Bekundungen im Geschäftsverkehr – Kündigung möglich

Arbeitnehmer sollten mit religiösen Bekundungen im Geschäftsverkehr vorsichtig sein, wenn das vom Arbeitgeber untersagt wurde. Ansonsten droht die fristlose Kündigung. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm im Fall (Az. 4 Sa 2230/10).

Rauchen am Arbeitsplatz trotz Verbot

Viele Arbeitgeber gestatten ihren Mitarbeitern zumindest in den Arbeitspausen den Konsum von Tabakprodukten, sei es am Arbeitsplatz, in speziellen Räumen oder eben im Freien. Auch wer ohne eine solche Erlaubnis zur Zigarette greift, muss in aller Regel nicht sofort mit einer Kündigung rechnen, sondern allenfalls mit einer Abmahnung. Raucht jedoch ein Transportfahrer von Gefahrgut (hier: flüssiger Sauerstoff) trotz ausdrücklichem Rauchverbot, ist sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, so jedenfalls entschieden vom Arbeitsgericht Krefeld.

Beleidigung auf Facebook

Sauer auf den Chef? Da auf Facebook ohnehin alles Mögliche kommentiert, bewertet und mitgeteilt wird, ist die Versuchung bei vielen groß, dem Ärger über den eigenen Arbeitgeber auf dieser Plattform Luft zu verschaffen. Es hat sich aber offenbar noch nicht bei allen herumgesprochen, dass sich auch der ein oder andere Arbeitgeber auf Facebook bewegt und die negativen Äußerungen mitbekommt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Kommentare “Menschenschinder und Ausbeuter“ sowie „dämliche Scheiße für Mindestlohn -20 % erledigen“ wurden einem Auszubildenden zum Verhängnis.