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Kategorie: Gewerblicher Rechtsschutz

Blog-Beiträge

Marke R im Kreis

Erhöhen Sie die Werbefunktion Ihrer Marke! Schrecken Sie Trittbrettfahrer ab! – Wie? Das erfahren Sie in unserem Blog. Informieren Sie sich jetzt und nutzen Sie schon bald alle Vorteile des Markenrechts!

Gewerbliche Nutzung von Hochzeitsbildern

Ein Hochzeitsfotograf hatte Bilder eines Ehepaars ohne Einwilligung auf seine Website zu Werbezwecken hochgeladen. Das Ehepaar hatte nur in die Erstellung der Bilder ausschließlich zu privaten Zwecken eingewilligt. Ist das rechtens? Informieren Sie sich jetzt in unserem neuesten Blogbeitrag darüber.

Neukundenwerbung – Abmahnfalle vermeiden

Der ständige Wettbewerb mit Ihren Konkurrenten um Kunden ist für Sie als Unternehmer alltäglich. Es reicht nicht, innovative und kreative Produkte herzustellen oder anzubieten; Sie müssen sie auch erfolgreich vermarkten können. Was läge dann näher, als schon bestehende Kunden nach Vertragsende über neue Angebote und Services zu informieren? Doch ist dies zulässig?

Markeneintragung: Prüfe wer sich (ewig) bindet!

Der erste Schritt ist geschafft, Sie haben die Anmeldung für Ihre Wunschmarke eingereicht. Was passiert nun? Wird die Marke automatisch ohne weitere Prüfung eingetragen oder kann die Eintragung sogar abgelehnt werden? Vor der Eintragung prüft der Prüfer des DPMA, ob die so genannten „materiellen Voraussetzungen“ des Markenrechts gegeben sind. Nur dann kann Ihre Marke eingetragen werden.

Markenschutz: Drei Grundlagenentscheidungen

Bei Anmeldung einer Marke müssen Sie drei grundlegende Entscheidungen treffen: Sie müssen sich dafür entscheiden,was für eine Art Marke Sie anmelden wollen – hier zu lesen Sie im Teil 2 unseres Markenblocks mehr -, Sie müssen sich überlegen, in welcher Region/ in welchen Ländern Markenschutz beanspruchen wollen und schließlich für welche Produkte und Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll.

Wortmarke, Bildmarke, Formmarke – wer die Wahl hat!

Wenn Sie sich für die Eintragung einer Marke entschieden haben, sind Sie schon mal ein gutes Stück weitergekommen. Jetzt müssen Sie nur noch eine konkrete Markenform auswählen und die jeweiligen Waren bzw. Dienstleistungen auswählen, für die die Marke eingetragen werden soll.