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Mutterschutzgesetz – So sieht er aus

Das Mutterschutzgesetz statuiert für alle Arbeitnehmerinnen ein Beschäftigungsverbot, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, sich in einer beruflichen Ausbildung befinden oder einen Mini-Job haben. Auch Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Vertrag sind geschützt. Eine Verlängerung der Befristung erfolgt durch das Mutterschutzgesetz nicht. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige, Hausfrauen oder Adoptivmütter, ebenso nicht für Beamtinnen und Soldatinnen der Bundeswehr, für die besondere Regelungen greifen.