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Patientenverfügung – lebenswichtige Entscheidungen in eigener Hand

Patientenverfügung

Brauche ich eine Patientenverfügung?

Solange Sie fit sind, entscheiden Sie selbst, welche medizinischen Maßnahmen vorgenommen werden sollen bzw. welche nicht, welche Medikamente Sie einnehmen etc. Der behandelnde Arzt muss Sie vor entsprechenden Maßnahmen/Operationen aufklären und Ihre Zustimmung einholen, ansonsten liegt eine strafbare Körperverletzung vor.

Falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können, muss der Arzt vor einer Behandlung oder einem Behandlungsabbruch entweder die Zustimmung Ihres Bevollmächtigten einholen oder – sollten Sie einen solchen nicht eingesetzt haben – die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht abwarten.

Um selbst entscheiden zu können, welche Maßnahme Sie im Falle einer Krankheit wünschen, sollten Sie eine Patientenverfügung begleitend zu Ihrer General-/bzw. Vorsorgevollmacht aufsetzen. Nur so kann Ihr Bevollmächtigter Ihren Willen umsetzen und in Ihrem Sinne für oder gegen einen Behandlungsabbruch entscheiden.

Vor Abfassung der Patientenverfügung sollten Sie sich über Ihre Werte Gedanken machen und festhalten, was für Sie menschenwürdiges Leben und Sterben ist:

  • Wovor haben Sie Angst, wenn Sie ans Sterben denken?
  • Haben Sie Angst vor Schmerzen? Wie wichtig ist Ihnen Schmerzfreiheit?
  • Beeinflussen religiöse Überzeugungen Ihre Einstellung zu Leben und Tod?
  • Beeinflussen persönliche Erlebnisse Ihre Einstellung zu Leben und Tod?
  • Möchten Sie sich von Angehörigen verabschieden?
  • Was verstehen Sie unter einem würdevollen Sterben?
  • Wie ist Ihre Einstellung zur Sterbehilfe?
  • Was ist für Sie nicht lebenswertes Leben?
  • Welche Erwartungen haben Sie an eine medizinische Behandlung?
  • Haben Sie Angst, anderen zur Last zur Fallen?
  • Wollen Sie möglichst lange leben?
  • Wie empfinden Sie körperliche oder geistige Behinderungen?

Diese Erkenntnisse sollten Sie als Auslegungshilfe für den Fall der Unvollständigkeit bzw. der Unklarheit Ihrer Patientenverfügung und als Entscheidungshilfe für Ihren Bevollmächtigten schriftlich festhalten, entweder in einem separaten Schriftstück, oder in einem Vorwort zur Patientenverfügung.

Besprechen Sie mit Ihrem Bevollmächtigten die für Sie relevanten Gesichtspunkte, die zu Ihrer Patientenverfügung geführt haben. Erläutern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen. Nur dann kann Sie Ihr Bevollmächtigter optimal in der Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung zur Seite stehen.

Ist eine Patientenverfügung bindend?

Sie können nicht wissen, wie Sie im Krankheitsfall empfinden werden. Ihre Patientenverfügung ist aber grundsätzlich bindend, d.h. Ihnen muss bewusst sein, dass Sie Ihre Verfügung gegebenenfalls nicht mehr rückgängig machen können, obwohl Sie dies vielleicht wünschen. Denn ein Widerruf ist nur so lange möglich, wie Sie kommunizieren können!

Besprechen Sie die Patientenverfügung aus diesem Grund mit Ihrem Arzt, Ihren Angehörigen oder guten Freunden, eventuell sogar einem Geistlichen. So sind Sie sich über die Konsequenzen Ihres Handelns, die Risiken von bestimmten Krankheiten und mögliche Behandlungsoptionen bewusst.

Sollten Sie bei Abfassung Ihrer Patientenverfügung schon krank sein, sollten Sie Ihre Diagnose, den Verlauf Ihrer Krankheit, die bisherige Medikation, den voraussichtlichen Behandlungs- und Krankheitsverlauf, sowie eventuelle Komplikationen nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt schriftlich festhalten.

Gehen Sie dieses schwierige Kapitel rechtzeitig an, um nicht jahrelang ungewollt im Koma zu liegen und durch Maschinen künstlich am Leben erhalten zu werden – wenn Sie dies nicht wünschen. Nehmen Sie das Zepter in die Hand und treffen Sie die Entscheidung, die für Sie die richtige ist.

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