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Die Tücken der Vorsorgevollmacht

Frau liegt im Koma und ist Handlungsunfähig

Wenn Sie nichts regeln, wird Ihnen das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Betreuer zuteilen. Ob das immer die Person ist, zu der Sie das beste Verhältnis haben und der Sie am Meisten vertrauen, ist fraglich. Zwar orientiert sich das Betreuungsgericht in der Regel an Ihren nächsten Verwandten, Ehegatten und Kinder sind die erste Wahl. Allerdings sind Konstellationen denkbar, in denen der Ehegatten schon verstorben und keine eigenen Kinder vorhanden sind. Was dann?

Überlassen Sie deshalb lieber nichts dem Zufall. Eine General- und Bankvollmacht sowie eine Patientenverfügung rundet Ihre Vorsorge optimal ab. Bestimmen Sie selbst, wer im Falle Ihrer Verhinderung für Sie tätig wird, sich um Ihren Aufenthalt kümmert, Verträge mit Krankenhäusern schließt und sich um Ihre Finanzen kümmert.

Legen Sie fest, wer was entscheiden darf, ob Sie mehrere Bevollmächtigte haben wollen, Ersatzpersonen vorsehen möchten und ob manche Verfügungen wie z.B. der Verkauf des Hauses oder Barabhebungen über 1.000 EUR die Zustimmung aller Bevollmächtigten bedarf. Legen Sie fest, wer welche Spende erhalten soll, welches Enkelkind in welcher Höhe zu Weihnachten beschenkt wird. Das sind nur einige der Möglichkeiten, die Sie mit einer Generalvollmacht haben.

Mittels einer Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, was z.B im Fall des irreversiblen Hirntods geschehen soll: Geräte abschalten? Künstliche Ernährung fortführen? Organe entnehmen?

Klären Sie auch mit Ihrer Bank, ob Ihr Bevollmächtigter ein bankeigenes Formular unterschreiben soll.

Last but not least sollten Sie in einer Datensammlung Ihre wichtigsten Unterlagen an leicht auffindbarer Stelle zusammenfassen.

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