Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Es hatte das Recht, die eigene Abstammung zu kennen, gegen die Interessen eines potentiellen biologischen Vaters, einen DNA-Test verweigern zu können, abzuwägen.
Die Entscheidung ernüchtert.
Zwar sei das Recht auf Kenntnis der Abstammung durch das Grundgesetz gewährleistet. Der Gesetzgeber habe aber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seinen Gestaltungsspielraum korrekt ausgeübt, wenn er bestimmt hat, dass Kinder nur ihren rechtlichen Vater zu einem DNA-Test zwingen können.