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Kategorie: Familienrecht

Blog-Beiträge

Streitvermeidung beim Wechselmodell durch richtige Gestaltung!

Das Wechselmodell, die paritätische Betreuung der Kinder nach Trennung und Scheidung wird durch eine sensible und am Kindeswohl orientierte Elterngeneration immer beliebter. Immer mehr Eltern entscheiden sich für dieses, der gemeinsamen elterlichen Sorge entsprechende Betreuungsmodell, das die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern optimal abbilden kann.

Unterhalt beim Wechselmodell

Grundsätzlich folgt das derzeitige Recht, welches ein Wechselmodell nicht kennt, der Vorstellung, dass es einen betreuenden und einen Kindesunterhalt zahlenden Elternteil gibt. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes so lange, als der Aufenthalt bei dem Einen oder dem anderen Elternteil so gut wie paritätisch ausgestaltet ist.

Steuerfalle Gütertrennung

Achtung: Steuerfalle Gütertrennung Häufig hört man, dass Unternehmer immer einen Ehevertrag brauchen. Allein wegen der Vorgaben im Gesellschaftsvertrag, sei dabei eine Gütertrennung die einzige mögliche Regelung. Ist das wirklich so?

Sorgerecht im Urlaub – Ferienzeit = Ferienstreit?

Geschiedene oder getrennt lebende Eltern können ein Lied davon singen. Meist einige Wochen vor den Schulferien steht die Regelung des Umganges für diese Zeit an. Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht dauerhaft leben, versucht im Regelfall möglichst viel Zeit in den Ferien durch eine ausgedehnte Umgangsregelung mit den Kindern verbringen zu können.

Chancen für die Paritätische Elternbetreuung des Kindes

Das Deutsche Familienrechtsforum e.V. hat sich bereits Anfang 1980 für die gemeinsame elterliche Sorge eingesetzt. Es ist wieder mit dabei. Anfang der achtziger Jahre konnte das Forum maßgebliche Impulse für die familienrechtliche Entwicklung einbringen und hat das Familienrecht mitgeprägt. (vgl. Modelle alternativer Konfliktregelungen in der Familienkrise, Schriftenreihe des Deutschen Familienrechtsforum, Bd. 3 sowie Anwalt des Kindes, Schriftenreihe des Deutschen Familienrechtsforum, Bd. 4). Als Vorsitzender des Deutschen Familienrechtsforums habe ich jetzt den Deutschen Kinderschutzbund, Unterhaltsverbände und Elternverbände angeschrieben und zur Diskussion des Themas und gemeinsamen Aktionen aufgerufen.

Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch auf (bloße) Klärung der Abstammung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Es hatte das Recht, die eigene Abstammung zu kennen, gegen die Interessen eines potentiellen biologischen Vaters, einen DNA-Test verweigern zu können, abzuwägen. Die Entscheidung ernüchtert. Zwar sei das Recht auf Kenntnis der Abstammung durch das Grundgesetz gewährleistet. Der Gesetzgeber habe aber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seinen Gestaltungsspielraum korrekt ausgeübt, wenn er bestimmt hat, dass Kinder nur ihren rechtlichen Vater zu einem DNA-Test zwingen können.