Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist in vielen Konstellationen sinnvoll, wie die nachfolgende Aufstellung zeigt:
- Durch unerfahrene oder böswillige Erben droht eine Zerschlagung des Nachlasses
- Vermögen, insbesondere Betriebsvermögen, muss für minderjährige Erben gesichert und verwaltet werden
- die Begünstigung oder Benachteiligung eines Erben soll durchgesetzt werden
- es gibt einen zentralen Entscheidungsträger
- die Umsetzung der Anordnungen des Erblassers (Vermächtnisse, Teilungsanordnung, Auflagen) werden sichergestellt
- der Nachlass soll vor Gläubigern geschützt werden
- Vermeidung eines Zugriffs auf den Nachlass durch Sozialhilfeträger
- Sicherung der Unternehmensnachfolge
- Auseinandersetzung des Nachlasses durch eine besonders sachkundige Person
- Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Todesfall und dem Nachlass.
Der Testamentsvollstrecker ist nicht nur für die Umsetzung Ihres letzten Willens, sondern auch für die steuerliche Abwicklung, insbesondere die Fertigung der Erbschaftssteuererklärung, verantwortlich.
In weiteren Blogbeiträgen werde ich die einzelnen Fallgruppen näher erläutern.
Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf einen etwaigen Bedarf und stehen selbstverständlich auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an!
Sie können sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter g.schmid@rvr.de an mich wenden.