Der Bundesfinanzhof hält die geltenden Einschränkungen bei der Berücksichtigung von Aktienverlusten für zu weitgehend. Ein Beitrag von RA G. Schmid, Fachanwalt für Steuerrecht und Arbeitsrecht.
Die vorangegangenen Beiträge haben aufgezeigt, dass der Überlebende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht gerade auf Rosen gebettet ist, weder steuerlich noch rechtlich. Gibt es Abhilfe?
Die vorangegangenen Beiträge haben sich insbesondere mit der gravierenden steuerlichen Belastung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beim Todesfall befasst. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Überlebende statt Barvermögen eine Immobilie erbt, wie dieses Beispiel zeigt.
Im letzten Beitrag von RVR Rechtsanwälte zum Thema Ehe ohne Trauschein wurde die erhebliche steuerliche Belastung des nichtehelichen Lebensgefährten, der erbt, deutlich. Es kommt aber oft noch schlimmer…
Zum Jahreswechsel traten wichtige Änderungen, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer, in Kraft. Mit dem nachfolgenden Beitrag gibt RA G. Schmid, Fachanwalt für Steuerrecht und Arbeitsrecht, einen Überblick über diese Regelungen.