Treffen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Vorsorge, geht der Überlebende leer aus. Selbst wenn der Partner testamentarisch als Erbe eingesetzt wird, hat das drastische steuerliche Konsequenzen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:
Michael und Sabine leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Michael setzt Sabine durch Testament zu seiner alleinigen Erbin ein. Als er stirbt, hinterlässt er ein Vermögen von 400.000,00 €. Konsequenz?
Überraschung: Erbschaftssteuerbescheid
Der Erbschaftsteuerbescheid ist eine böse Überraschung: Sabine muss 114.000,00 € Erbschaftssteuer bezahlen. Sie verfügt lediglich über einen Freibetrag von 20.000,00 € und wird der Steuerklasse III zugeordnet (hier: Steuersatz 30 %). Wären Michael und Sabine verheiratet gewesen, würde demgegenüber überhaupt keine Steuer anfallen: Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000,00 € und viele Vorteile, wie etwa einen besonderen Versorgungsfreibetrag und erhebliche weitere steuerliche Privilegien.
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