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Ehe ohne Trauschein – Fallstricke Teil 2

Erbschaftssteuer ohne Ehe

Treffen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Vorsorge, geht der Überlebende leer aus. Selbst wenn der Partner testamentarisch als Erbe eingesetzt wird, hat das drastische steuerliche Konsequenzen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:

Michael und Sabine leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Michael setzt Sabine durch Testament zu seiner alleinigen Erbin ein. Als er stirbt, hinterlässt er ein Vermögen von 400.000,00 €. Konsequenz?

Überraschung: Erbschaftssteuerbescheid

Der Erbschaftsteuerbescheid ist eine böse Überraschung: Sabine muss 114.000,00 € Erbschaftssteuer bezahlen. Sie verfügt lediglich über einen Freibetrag von 20.000,00 € und wird der Steuerklasse III zugeordnet (hier: Steuersatz 30 %). Wären Michael und Sabine verheiratet gewesen, würde demgegenüber überhaupt keine Steuer anfallen: Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000,00 € und viele Vorteile, wie etwa einen besonderen Versorgungsfreibetrag und erhebliche weitere steuerliche Privilegien.

Weiterführende Informationen

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