Verbesserung der Beamtenpension – jetzt Möglichkeiten prüfen!
Sind Sie Beamter, der vor 2003 geschieden wurde und haben bei Ihrer Scheidung Anwartschaften Ihrer Pension an Ihre Ex abgegeben?
Dann ist zur Abänderung des bei der Scheidung durchgeführten Versorgungsausgleiches anzuraten, jedenfalls dann, wenn nicht noch andere Versorgungen ausgeglichen wurden.
Denn dann können Sie sich auf eine Verbesserung ihrer Altersversorgung freuen. Wegen der Absenkung der Höchstpension von 75% auf 71,75% wurde der Versorgungsausgleich noch auf Basis der seinerzeit zu erwartenden Pension von 75% der letzten Dienstbezüge berechnet und ausgeglichen, so dass Ihr ausgleichsberechtigter Ehepartner im Ergebnis mehr erhalten hat, als Ihnen verblieben ist. Das kann nachträglich korrigiert werden.
Voraussetzung der Stellung des Abänderungsantrags ist zum einen eine wesentliche Wertänderung Ihrer Pension. Gewisse Grenzwerte müssen erreicht sein, deren Vorliegen die gerne für Sie überprüfen. Aufgrund der Absenkung der Höchstpension sind diese Grenzwerte meistens erreicht, es kommt aber auch auf Ihre Dienstjahre an.
Es muss sich nur der Ausgleichswert eines Versorgungsanrechts wesentlich geändert haben, nicht alle bei der Ehescheidung ausgeglichen Anrechte.
Der Abänderungsantrag kann zudem erst 6 Monate vor dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem Sie oder Ihr Expartner Rente beziehen werden.
Bei Durchführung der Abänderung werden alle in das damalige Scheidungsurteil miteinbezogenen Rentenanrechte nochmals neu berechnet und bewertet.
Ob sich die Abänderung zu Ihren Gunsten auswirkt, kann nur aus der Zusammenschau aller Anrechte beurteilt werden, da auch die Anrechte Ihres Ehegatten eine Rolle spielen. Insbesondere die Mütterrente, die Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern besserstellt, führt zu einer Neubewertung der Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist bei der Abänderungsentscheidung zu berücksichtigen.
Eine erste Prüfung können Sie selbst vornehmen. Schauen Sie einfach in unseren Rechner zum Versorgungsausgleich.
Wir beraten Sie gerne!
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