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Teilverkauf Immobilie – Segen oder Fluch?

Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Das Problem kennen viele: Die eigene Immobilie stellt zwar einen großen Vermögenswert dar, sie kann aber für allfällige Ausgaben oder die Erhaltung des persönlichen Lebensstandards nicht genutzt werden kann. Als mögliche Lösung spielt der sogenannte Teilverkauf eine immer größere Rolle. 

 

Wie funktioniert ein Teilverkauf?

Der Immobilieneigentümer verkauft einen Teil seiner Immobilie (bis 50%) an ein spezialisiertes Unternehmen, bleibt aber selbst dort wohnen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Der Verkäufer erhält sofort eine beträchtliche Einmalzahlung, bleibt aber Miteigentümer und partizipiert damit anteilig an künftigen Wertsteigerungen. Darüber hinaus ist er über ein gesichertes Nießbrauchs- oder Wohnrecht weiterhin zur Nutzung der Immobilie berechtigt. Um den tatsächlichen Ablauf muss er sich nicht kümmern.

Es gibt aber auch beträchtliche Nachteile:

Der Verkäufer muss, obwohl nur noch Teileigentümer, die gesamten Instandhaltungskosten der Immobilie tragen und dem Immobilienunternehmen für die Nutzung der Immobilie ein monatliches Entgelt bezahlen. Darüber hinaus lassen sich viele Immobilienunternehmen eine gewisse Wertsteigerung garantieren, das Risiko eines Wertverlustes trägt also der Verkäufer. Schließlich finanzieren die Unternehmen den Kaufpreis und nutzen dafür die ganze Immobilie – also auch den beim Verkäufer verbleibenden Miteigentumsanteil – als Sicherheit.

Fazit

Der Teilverkauf ist vor allem für Immobilieneigentümer eine gute Lösung, die kein Darlehen für ihre Lebenshaltung aufnehmen wollen oder keinen Kredit mehr bekommen. Die vertraglichen Regelungen sollten aber dringend von einem kundigen Rechtsanwalt geprüft werden. Als zusätzlichen Service bieten wir eine Bewertung Ihrer Immobilie an, womit Sie dann auf dieser Grundlage eine klare Entscheidung treffen können, ob sich der Teilverkauf für Sie auch lohnt.

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