Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 müssen eigentlich bis spätestens Ende Mai beim Finanzamt eingereicht werden. Aufgrund coronabedingter Mehrbelastung von Rechtsanwälten und Steuerberatern hat sich der Gesetzgeber zu einer weiteren Fristverlängerung durchgerungen.
Wer steuerlich durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten ist, hat für die Abgabe von Steuererklärungen deutlich mehr Zeit, nämlich bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Diese Frist wurde wegen coronabedingter Beeinträchtigungen bereits bis Ende Mai verlängert. Die Mehrbelastung ist jedoch immer noch erheblich. Der Gesetzgeber hatte ein Einsehen: Die Frist zur Abgabe der Erklärungen für 2020 wurde jetzt nochmals verlängert, und zwar bis zum 31. August 2022. Diese Gesetzesänderung tritt zwar erst nach dem 31. Mai, also nach Ablauf der bisherigen Frist, in Kraft. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter aber angewiesen, diese Regelung bereits jetzt zu berücksichtigen.
Sie haben Ihre Steuererklärung für 2020 noch nicht abgegeben?
Es ist noch nicht zu spät. Voraussetzung ist aber, dass Sie durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten werden, nur dann kommen Sie in den Genuss dieser Fristverlängerung.
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