Verwahrzinsen der Banken sind erlaubt
Es war zu Zeiten der Niedrigzinsen Usus, dass sich die Banken bei ihren Kunden mit so genannten Verwahrzinsen auf Spareinlagen ihrer Kunden gütlich taten. Das OLG Frankfurt hielt das für Rechtens, die Kunden würden nicht unangemessen benachteiligt.
OLG Ffm Az 3U 286/22
Dr. Volker Rabaa
Rechtsanwalt
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