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Mediation – Was taugt, was bringt, was nützt sie?

Mediation und Recht stehen, so gegensätzlich  ihre Methoden auf den ersten Blick auch erscheinen mögen, doch in einer engen Wechselbeziehung zueinander. Entscheidet das Recht einen Konflikt nach abstrakten, dem Richter vorgegebenen Rechtssätzen, versucht die Mediation den Konflikt nach dem Interesse der Konfliktparteien zu lösen.  Anders als das Recht, das kostenaufwändig häufig in mehreren Instanzen erstritten werden muss, geht der Mediation der Ruf voraus, rasch und kostengünstig praktikable Lösungen zu erzielen. Dafür müssen allerdings  bestimmte Voraussetzungen vorliegen, über die wir Sie gerne informieren!

Die Rolle des Rechts in der Mediation

Mnookin, Rechtsanwalt und Professor an der Harvard Universität und Mitbegründer der Mediation, hat die Beziehung zwischen Recht und Mediation treffend so beschrieben, dass die Mediation im Schatten des Rechts stattfindet. Unabhängig davon in welcher Phase der Eskalation sich die Auseinandersetzung befindet, ob der Streit bereits eskaliert oder sich in der gerichtlichen Auseinandersetzung befindet, orientieren sich die Konfliktbeteiligten, auch wenn sie den Konflikt durch Mediation lösen wollen, an der Rechtslage. Verkürzt kann das Interesse der Medianten auf die Formel gebracht werden: Ich will nur das, was mir zusteht.

So einfach die Frage auf den ersten Blick erscheint, so schwierig ist die Antwort. Was jemandem zusteht, ist alles andere als einfach festzustellen. Ist schon der Sachverhalt streitig, verwundert nicht, dass die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen unklar sind. Der Gesetzgeber hat im Familienrecht eine Fülle von unbestimmten Rechtsbegriffen verwendet, deren regelrechte Interpretation von der Literatur unterschiedlich kommentiert und von der Rechtsprechung ausgelegt werden müssen. Dies führt dazu, dass die Gerichte eine von Bezirk zu Bezirk wechselnde Rechtsprechungspraxis entwickelt haben, die sich in mehreren (unterschiedlichen) Leitlinien der Oberlandesgerichte niedergeschlagen haben.

Die Rolle der Rechtsanwälte, Streithelfer oder Konfliktbeschleuniger?

Rechtsanwälte gesetzlich definiert als Interessenvertreter ihres Mandanten. Vor diesem Hintergrund werden Rechtsanwälte als Streitstifter und nicht als lösungsorientiert gesehen. Ziehen Medianten im Mediationsverfahren ihre Rechtsanwälte zu Ihrer Unterstützung hinzu, wird dies in der Phase der Stoffsammlung und Aufarbeitung der Fakten zwar wenig zur Lösungsfindung beitragen, da sie aus eigener Kenntnis naturgemäß wenig zur Genese des Streits beitragen können,  ganz anders aber, wenn es um die Entwicklung von Strategien oder Entwicklung von Lösungsansätzen geht, um das vorgegebene Ziel einer Einigung in der Mediation auch zu erreichen. Insbesondere  an dieser Stelle  kann sich die der Einsatz und die Erfahrung von Anwälten als äußerst hilfreich erweisen, wie beispielsweise der Erfolg der Cooperativen Praxis, einer Beteiligung von Anwälten an der Mediation, belegt.

Selbst die Lösung von Problemen bei elterlicher Sorge und Umgangsrecht, die im Zuge einer Mediation unschwer gelingt, mag es auch versierten Anwälten durch ihre Praxiserfahrung möglich sein, unrealistische Erwartungen ihrer Mandanten auf ihr persönliches Obsiegen zu dämpfen und auf den Bestand und die Erhaltung der Familienbeziehungen  zu lenken.

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