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Betrüger im Gerichtssaal!

Anwalt fuer Zwangsversteigerung

Aufgepasst, Betrüger lauern auch im Gerichtssaal!

 

Der Übergang des Eigentums an einer Immobilie ist rechtlich exakt definiert und durch zahlreiche Vorschriften abgesichert.

Dass man dennoch Betrügern zum Opfer fallen kann, zeigt die Zwangsversteigerung einer Immobilie. Bei einer Zwangsversteigerung erfolgt der Übergang des Eigentums  mit dem Zuschlag des Rechtspflegers § 90 ZVG im Versteigerungstermin. Durch den Zuschlag wird der Erste Eigentümer des Grundstücks, ohne Wenn und Aber und zwar unabhängig davon, ob er das Bargebot bezahlt hat. Das haben auch Betrüger entdeckt, die nach dem Eigentumserwerb durch Zuschlag mit dem Grundstück nach Belieben verfahren, sie können es belasten, vermieten oder veräußern, selbst dann, selbst wenn sie nie die Absicht hatten, die Immobilie zu erwerben oder zur Zahlung von Anfang an außerstande waren.

Das Gesetz hat zwar solchem Verhalten einen Riegel vorgeschoben. Jeder, der Befriedigung aus dem Erlös zu erwarten hat, kann den Antrag stellen, das Grundstück in gerichtliche Verwaltung zu nehmen, solange nicht Zahlung oder Hinterlegung des Bargebotes erfolgt ist. Eine Vorschrift, von der nach Kenntnis des Verfassers kaum jemand Kenntnis hat.

 

RA Dr. Volker Rabaa

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