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Die 5 Mythen des Ehevertrags

Das Thema Ehevertrag ist mit vielen Tabus belegt. Unromantisch! Unfair! Unnötig! Darauf angesprochen reagieren viele mit Befremden, peinlich berührte Blicke und nervöses Lachen sind noch harmlose Reaktionen. Doch ein wunderschönes Kleid und eine tolle Party können über eine Tatsache nicht hinwegtäuschen: Statistisch gesehen zerbricht eine von drei Ehen.

Daher sollte sich jeder frühzeitig klar machen, dass eine Ehe ein Vertrag ist, der viele Verpflichtungen mit sich bringt: Halbteilung des Einkommens, Halbteilung der Rente sowie Halbteilung des Vermögens. Wir räumen daher im Folgenden mit den 5 größten Mythen auf.

1. Ohne Vermögen braucht es keinen Ehevertrag

Vielfach herrscht die Vorstellung, wenn man nichts hat, braucht man auch keinen Ehevertrag. Ein Irrtum, der schwerwiegende Konsequenzen haben kann. 

Wer nichts regelt, von dem verlangt der Gesetzgeber grundsätzlich nach dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes eine vollschichtige Berufstätigkeit des zuvor betreuenden Ehegatten. Geht das nicht, muss das in einem oft langwierigen Prozess dargelegt und bewiesen werden. Man muss Gründe dafür vortragen, warum eine Ausnahme greift, z. B. weil der Kindergarten nicht so lange offen hat. Daher sollte man frühzeitig vorsorgen und vertraglich bspw. ein Stufenmodell festlegen, wie die Erwerbstätigkeit an Hand des Ehemodells ausgestaltet sein soll: z. B. ab der Grundschule des jüngsten Kindes eine 50%-ige Tätigkeit, ab der weiterführenden Schule 70% und ab dem 14. Lebensjahr 100%. Und das nicht nur für sich selbst, sondern gerade auch für das Kind.

Und wenn Sie gar keine Kinder wollen? Auch dann kann ein Ehevertrag in gewissen Fällen sinnvoll sein, um die gesetzlichen Scheidungsfolgen – und damit Streitpotential – weitestgehend auszuschließen. Man kann aus der Ehe so rausgehen, wie man reingegangen ist.

2. Mein Erbe ist ohnehin geschützt

Der Jurist würde hierauf antworten: Es kommt darauf an! Zwar sind grundsätzlich Erbe und Schenkungen bei der Scheidung von einem Ausgleich ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Wertsteigerungen. Gerade bei Immobilien kann im Laufe einer 20-jährigen Ehe eine beträchtliche Wertsteigerung eintreten, die auszugleichen ist. Damit hier bei einer Scheidung kein Streit entsteht und teure Gutachten bezahlt werden müssen, kann das einfacher in einem Ehevertrag geregelt werden.

3. Ehevertrag = einseitige Benachteiligung

Ein Ehevertrag bedeutet nicht, den Partner übers Ohr zu hauen. Im Gegenteil: ein solcher Vertrag würde vor Gericht nicht standhalten, weshalb auch jeder Ehevertrag unbedingt von einem Profi geprüft werden sollte.

Ein guter Ehevertrag bedeutet vielmehr einen fairen Lastenausgleich zwischen den Ehegatten. So kann der berechtigte Wunsch nach Schutz des über Generationen aufgebauten Familienvermögens damit einhergehen, dass ein durch die Kindererziehung verursachter Karriereknick nicht in der Altersarmut endet. Letzteres ist leider nach wie vor hauptsächlich für Frauen ein Problem.

4. Einen Ehevertrag kann ich nur vor der Ehe schließen

Einen Ehevertrag kann man jederzeit schließen: vor der Ehe genauso wie während der Ehe; schlichtweg dann, wenn es notwendig wird. Macht sich z. B. einer der Ehegatten während der Ehe selbständig und gründet ein eigenes Unternehmen sollte dieses ehevertraglich geschützt werden. Davon profitiert übrigens auch der Andere: denn das Unternehmen sichert die Unterhaltsansprüche. Fällt es dem Scheidungsprozess zum Opfer, haben beide einen Nachteil.

5. Der Ehevertrag hält ein Leben lang

Ein Ehevertrag kann und sollte im Laufe der Ehe angepasst werden: hat man entgegen der ursprünglichen Planung doch ein Kind bekommen, überraschend eine Immobilie geerbt oder ein Unternehmen gegründet, sollte man unbedingt tätig werden. 

Umgekehrt wird ein einmal geschlossener Ehevertrag im Scheidungsfall daraufhin überprüft, ob er auch aktuell „gerecht“ ist oder ob er an veränderte Umstände angepasst werden muss. 

Zusammengefasst lässt sich sagen: Ein Ehevertrag schützt beide Partner. Nicht zuletzt dadurch, dass er Streit auf ein Minimum reduziert.

Weiterführende Informationen

Wir haben aus unserer Erfahrung heraus einen Auszug der häufigsten Fragen zur Scheidung herausgearbeitet und auch gleich passende Antworten geliefert.

Für den Fall einer Scheidung kann es entscheidende Vorteile bringen, rechtzeitig einen Ehevertrag zu schließen. Nutzen Sie die Erfahrung unserer Anwälte.

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