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Kategorie: Erbrecht

Blog-Beiträge

Steuervergünstigungen bei Erbschaft oder Schenkung

Schenkungen, Erbschaften und sonstige Erwerbe von Todes wegen unterliegen in Deutschland der Besteuerung. Maßgebend ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Neben den allgemeinen Steuerfreibeträgen enthält dieses Gesetz zahlreiche, aber wenig bekannte Vergünstigungen. Mit dem nachfolgenden Beitrag gibt RA G. Schmid einen Überblick über diese Regelungen.

Der digitale Nachlass

Mit Urteil vom 12. Juli diesen Jahres hat sich der BGH ganz klar für die Rechte der Hinterbliebenen eingesetzt. Soziale Netzwerke müssen den Erben Zugang zum Benutzerkonto und den darin enthaltenen Kommunikationsinhalten gewähren. Nach bald 6 Jahren ist nunmehr ein wichtiges Thema im Hinblick auf den digitalen Nachlass höchstrichterlich entschieden. Ob dies auch für E-Mails und Whatapp &Co. gilt bleibt abzuwarten.

Digitale Nachlassregelung

Was passiert mit Ihren digitalen Daten nach dem Tod? Wer verwaltet Ihre Profile in den sozialen Medien? Wer sorgt dafür, dass sensible Daten nicht in die falschen Hände fallen? Informieren Sie sich jetzt zu diesem wichtigen Thema in unserem neuesten Blogbeitrag!

Benötige ich wirklich ein Testament?

Testament? Brauch‘ ich nicht! Mein Ehegatte erbt alles! Ein folgenschwerer Irrtum! Nehmen Sie Ihre Vermögensplanung für den Krankheits- und Todesfall nicht auf die leichte Schulter! Nur wer aktiv mitgestaltet und rechtzeitig vorsorgt, vermeidet böse Überraschungen.

Patientenverfügung – lebenswichtige Entscheidungen in eigener Hand

Vorsorgevollmacht – Oder: Warum ist Vorsorge wichtig?

Sollten Sie keine Regelungen getroffen haben, werden Sie nicht automatisch durch Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder sonstige nahe Angehörige vertreten. Eine gesetzliche Vertretung ist nur für die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern vorgesehen. Ohne Bevollmächtigung wird das Betreuungsgericht eingeschalten, das einen Betreuer für Sie als gesetzlichen Vertreter bestimmt. Dies bedeutet einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre, da das Gericht und nicht Sie selbst bestimmen, wer Sie im Ernstfall vertritt.