Digitaler Nachlass – Der Ehegatte erfährt posthum vom Seitensprung
Der digitale Nachlass wird bei der Nachlassplanung oft vernachlässigt. Haben Sie sich schon mal gefragt, welche Daten nach Ihrem Tod in die falschen Hände geraten könnten? Gibt es auf Ihrem Laptop oder auf einem USB-Stick z.B. Fotos oder Nachrichten, die bestimmten Personen nicht in die Hände fallen sollen?
Der digitale Nachlass betrifft nicht nur Festplatten, PCs, Smartphones, USB-Sticks, sondern auch den Zugang des Verstorbenen zu privaten sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, beruflichen Netzwerken, wie z.B. Xing, Zugang zu Datingportalen und Streaming Diensten, Online-Banken, Rechte an E-Mails und Domains des Verstorbenen, Nutzungsrechte an E-Books oder Musik – und und und. 80-90% der Menschen haben hier zum jetzigen Stand noch nichts geregelt!
Entscheiden Sie das besser selbst zu Lebzeiten, indem Sie Ihren persönlichen „digitalen Nachlassverwalter“ bestimmen und in einer von Ihnen handschriftlich aufgesetzten, über den Tod hinaus gültigen Vollmacht regeln, welche Daten zu löschen sind, welche Speichermedien zu vernichten sind, was mit Ihren Accounts bei Facebook & Co. passieren soll, was mit Ihren E-Mail Konten und Daten in der Cloud geschehen soll. Zu diesem Zweck sollten Sie eine Liste aller Accounts etc. mit zugehörigen, aktuellen Passwörtern anfertigen. Diese Vollmacht kann z.B. gegen Gebühr beim Notar hinterlegt werden mit der Maßgabe, das Original nach Ihrem Tod an den Bevollmächtigten auszuhändigen. Vom Vorhandensein der Vollmacht sollten Sie Ihren Bevollmächtigten aber informieren – die beste Vorsorge hilft nichts, wenn sie zu spät oder gar nicht greift.
Bei manchen Anbietern können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, was mit Ihren Nutzerkonten nach dem Tod geschehen soll. Bei Facebook können Nutzer etwa zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt bestimmen, der beispielsweise das Profilfoto ändern darf. Den Chatverlauf lesen darf aber auch diese Person nicht – da steht das Geheimhaltungsinteresse des jeweiligen Kommunikationspartners entgegen.
Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern gehen Sie das Thema aktiv an. Gerne helfen wir Ihnen dabei!
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