RVR Rechtsanwälte Blog

Photovoltaik: degressive Abschreibung macht Neuinvestitionen noch interessanter!

Degressive Abschreibung

Wirtschaftsgüter konnten früher linear oder degressiv abgeschrieben werden:

Bei der linearen Abschreibung wird der Wertverlust gleichmäßig auf den vorgegebenen Zeitraum der Nutzungsdauer verteilt, der Abschreibungsbetrag bleibt mithin immer gleich hoch. Demgegenüber ist bei der degressiven Abschreibung der Abschreibungsbetrag zunächst deutlich höher, verringert sich dann aber mit zunehmender Nutzungsdauer. Diese steuerliche Wahlmöglichkeit zwischen linearer und degressiver Abschreibung hat der Gesetzgeber bereits 2011 aufgehoben, seitdem war lediglich noch die lineare Abschreibung möglich.

 

Die Corona-Krise hat auch hier zu einem Umdenken geführt: Für Wirtschaftsgüter die 2020 angeschafft wurden oder aber 2021 angeschafft werden, ist als Konjunkturanreiz eine degressive Abschreibung wieder möglich. Das gilt beispielsweise auch für Fotovoltaikanlagen.

 

Die gesetzliche Nutzungsdauer einer solchen Anlage beträgt 20 Jahre. Im Rahmen der linearen Abschreibung können also jedes Jahr 5 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Bei der degressiven Abschreibung besteht die Möglichkeit, zunächst 25 % abzuschreiben, höchstens jedoch das 2,5-fache der linearen Abschreibung. Bei einer Fotovoltaikanlage wären das im 1. Jahr 12,5 %.

 

Fazit:

Die degressive Abschreibung ermöglicht in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes steuerlich deutlich höhere Abschreibungsbeträge gegenüber der normalen linearen Abschreibung. Zwar unterscheidet sich bei beiden Varianten der insgesamt abzuschreibende Betrag (Anschaffungskosten) im Ergebnis nicht, die degressive Abschreibung verschafft jedoch einen ganz erheblichen Liquidationsvorteil. Die neue Regelung des Gesetzgebers (Corona-Steuerhilfegesetz) hatte auch klar die Schaffung eines Investitionsanreizes im Blickpunkt. Das sollte man auch nutzen.

 

Tipp:

Geringwertige Wirtschaftsgüter, also solche mit einem Anschaffungspreis bis 800,00 € netto, können im Jahr der Anschaffung sofort und auf einmal abgeschrieben werden. Diese Möglichkeit haben auch Arbeitnehmer im Rahmen der Werbungskosten!

Autor/in

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA und Google geschütztDatenschutz-Bestimmungen UndNutzungsbedingungen anwenden.

The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.

Weitere Blogbeiträge

Spekulationsfrist ist nicht gleich Spekulationsfrist, jedenfalls nicht bei Ehescheidung und im Steuerrecht. Wussten Sie, dass es beim Verkauf einer Immobilie im Zusammenhang mit der Scheidung darauf ankommt, ob die Immobilie selbst bewohnt oder fremdvermietet wurde.
Jeder Grundeigentümer muss bis spätestens 31. Oktober 2022 gegenüber dem Lagefinanzamt auf elektronischem Weg eine sogenannte Erklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes abgegeben. Für Grundstücke in Baden-Württemberg gelten Sonderregelungen.
Ein nicht seltenes Beispiel zeigt, dass der Vertragsgestalter sowohl das materielle Recht, als auch die steuerlichen Folgen der Schenkung im Auge haben muss.