Steuererklärung 2022 – jetzt schon handeln!
Jeder Steuerpflichtige muss bald seine Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 abgeben. Wer steuerlich durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten ist, hat mehr Zeit, genau bis Ende Juli 2024.
Gerne übernehmen wir für Sie die Fertigung und Einreichung Ihrer Steuererklärung. Unsere Tätigkeit berechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren, also den Sätzen der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Kosten bestimmen sich konkret nach der Höhe und Anzahl Ihrer Einkünfte.
Um Ihnen – und uns – die Erfassung der erforderlichen Daten und Zusammenstellung der benötigten Unterlagen zu erleichtern, überlassen wir nachfolgend eine Checkliste:
Wir begleiten den gesamten Prozess, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Verhandlungen mit dem Finanzamt. Selbstverständlich überprüfen wir den erlassenen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit.
Sprechen Sie uns an!
Gerne stehe ich Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter g.schmid@rvr.de mit Rat und Tat zur Verfügung.
RA Gerhard Schmid, Fachanwalt für Steuerrecht, RVR Rechtsanwälte, Stuttgart