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Grundsteuerreform 2022 – es bleibt nur noch wenig Zeit!

Die Reform der Grundsteuer tritt zwar erst 2025 in Kraft, jedoch müssen bereits bis zum 31. Oktober 2022 sämtliche Grundstücke und Wohnungseigentum vollständig neu bewertet werden. Dazu muss jeder Eigentümer eine spezielle Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben, damit dort der sogenannte Grundsteuerwert ermittelt und festgelegt werden kann. Dieser Wert bildet dann die Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer.

Fehler müssen bereits in dieser Phase unbedingt vermieden werden, da sich ein einmal bestandskräftig gewordener Steuerbescheid praktisch nicht mehr ändern lässt. Dieser Steuerbescheid bildet dann die Grundlage für eine viele Jahre zu zahlenden Grundsteuer.

Wir unterstützen Sie bei der Erfassung aller relevanten Daten, fertigen i Absprache mit Ihnen die Erklärung und reichen diese beim Finanzamt ein. Wir begleiten den gesamten Prozess und lassen Sie nicht allein. Selbstverständlich überprüfen wir Steuerbescheid des Finanzamts auf seine Richtigkeit.

Sprechen Sie uns an!

Gerne stehe ich Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter g.schmid@rvr.de mit Rat und Tat zur Verfügung.

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