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Übersicht der Gewerblichen Schutzrechte

So wählen Sie das richtige Schutzrecht

MarkenschutzPatentschutzDesign – im Dschungel der gewerblichen Schutzrechte ist es zu Beginn nicht ganz einfach, sich zurechtzufinden. Denn als Unternehmer stehen Sie bisweilen vor der Fragen:

Wie kann ich am Besten mein Produkt schützen, in das ich schon so viel Zeit und Arbeit investiert habe?

Wie kann ich verhindern, dass mein Konkurrent meine „Idee“ klaut?

Wann sollten Sie eine Marke anmelden?

Markenrecht für Marke anmelden

Eine Marke gibt Ihrem Produkt, Ihrer Dienstleistung einen Namen, weist auf Sie als Hersteller hin und ordnet Ihr Produkt Ihrem Unternehmen zu. Gleichzeitig grenzt Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen von anderen Anbietern am Markt ab. Wenn Sie z. B. Audi oder BMW hören müssen Sie nicht lange nachdenken – da kommen Ihnen gleich zwei deutsche Autohersteller in den Sinn.

Zugleich möchten Sie mit einer Marke ein besonderes Qualitätsversprechen abgeben:

Durch hochwertige Waren und kundenorientierte Dienstleistungen möchten Sie ein positives Image transportieren, dass Kunden bei der Kaufentscheidung sofort in den Sinn kommen soll, sobald Sie nur Ihren Namen – Ihre Marke hören.

Denn was verbinden Sie z. B. mit BMW? Fahrkomfort, Fahrspaß, Design, Status, hochwertige Verarbeitung etc?

Was verbinden Sie mit Audi: Technisch „state of the art“ – „Vorsprung durch Technik“.

Sie müssen diese Marken nur hören, schon verbinden Sie bestimmte Emotionenbestimmte Eigenschaften mit den entsprechenden Produkten und übertragen diese Erwartung automatisch auf jedes neue Automodell aus dem entsprechenden Haus.

Marken haben folglich die Fähigkeit, eine emotionale Bindung zum Produkt zu schaffen, so dass Kunden „ihrem“ Hersteller jahrelang treu bleiben.

Diesen Umstand können Sie für sich nutzen, indem Sie eine Marke kreieren, die Ihre Produkte, Ihre CI verkörpert. Denn eine kreative, originelle Marke kann auch einem „gewöhnlichen“ Produkt am Markt zu größerem Erfolg verhelfen.

Überlegen Sie vor einer Beauftragung einer Werbeagentur oder Markenagentur, wie Sie Ihre Marke wahrgenommen haben wollen, wie die Marke das Lebensgefühl Ihres Produkts verkörpern kann, welche Kunden Sie ansprechen wollen und welche Eigenschaften Kunden mit Ihrem Produkt, Ihrer Dienstleistung verbinden sollen.

Ein Handwerksbetrieb sollte z. B. eher auf eine klassischezeitlose und vertrauenserweckende Marke setzen, wohingegen ein Fotograf vielleicht eher jung, sportlich, dynamisch und kreativ erscheinen möchte.

Oder wollen Sie vielleicht mit Branchengewohnheiten brechen, wollen Sie alte Strukturen hinter sich lassen und etwas völlig neues wagen? Soll Ihre langjährige Firmengeschichte Kontinuität, Vertrauen und Kompetenz vermitteln, oder wollen Sie sich z.B. als innovatives Startup verkaufen? Dies sind nur einige der Erwägungen, die Sie bei der Entscheidung für Ihre Marke berücksichtigen sollten.

Selbstverständlich können Sie aber auch Ihre langjährig genutzte „Firma“ als Marke eintragen lassen, wenn Sie z. B. mit dieser schon am Markt bekannt sind, sich einen Kundenstamm und eine Ruf erarbeitet haben – vorausgesetzt, die Firma ist markenrechtlich eintragungsfähig. Hierzu später mehr in dieser Reihe.

Vorteile einer Marke

  • Sie haben ein Verbietungsrecht Dritten gegenüber, wenn diese Ihre Marke für Ihre Produkte oder Dienstleistungen benutzen!
  • Die Marke kann alle 10 Jahre unbegrenzt gegen eine bestimmte Gebühr verlängert werden.
  • Die Marke wird vor Eintragung im Markenregister beim DPMA geprüft, so dass Sie zumindest eine erste Sicherheit gegenüber Schutzrechten Dritter haben. Das hindert Dritte freilich nicht, später die Löschung Ihrer Marke zu beantragen — dieses Risiko sollte sich jedoch bei einer gründlichen Markenrecherche durch einen Fachmann minimieren lassen.

Was ist ein eingetragenes Design?

Designrecht - Eingetragenes Design

Ein Design – früher Geschmacksmuster – schützt eine ästhetische Erscheinungsform, die dreidimensionale, d.h. die äußere Form, bzw. die zweidimensionale Form, z. B. eine bestimmte Oberflächengestaltung. Hier bewegen wir uns vor allem im Bereich des ProduktdesignsIndustriedesigns und Kommunikationsdesigns, von Stühlen, über Teller und Handtaschen bis hin zu Logos kann bei Vorliegen der Voraussetzungen jede Gestaltung als Design geschützt werden.

Das von Ihnen eingetragene Design darf dann von Ihren Konkurrenten nicht mehr für deren Produkt genutzt werden.

Geschützt ist die Form an sich, unabhängig von einem bestimmten Unternehmen oder Hersteller. Eine Zuordnung wie bei der Marke erfolgt also nicht.

Teilweise kann es empfehlenswert sein, zugleich mit einer sog. „Formmarke“ auch ein Design eintragen zu lassen hierzu mehr in Teil 2).

Nachteil gegenüber der Marke

  • die Schutzdauer ist auf 25 Jahre begrenzt
  • es handelt sich um ein ungeprüftes Schutzrecht, das ohne weiteres eingetragen wird. Das Risiko späterer Anfechtungen ist deutlich höher. Eine besondere Kreativität ist nicht erforderlich, die Erscheinungsform muss nur neu sein. Was das heißt, erfahren Sie in einem späteren Blog zum Designrecht.

Was heißt eigentlich Patent?

Patentrecht - Patent anmelden

Ein Patent ist die richtige Wahl wenn Sie „Technik“ schützen wollen, d.h. wenn Sie eine Erfindung auf dem Gebiet der Technik gemacht haben. In dieselbe Kategorie fällt auch das Gebrauchsmuster, das sich vom Patent in den Voraussetzungen seiner Entstehung wenig unterscheidet.

Ein Patent können Sie z. B. anmelden, wenn Sie für eine Kaffeemaschine einen patentierbaren „Motor“ gefunden haben, der weniger Strom verbraucht als herkömmliche Automaten. Die äußere Form der Kaffeemaschine könnten Sie parallel durch ein Design schützen lassen, der Name „KaffeMüller“ als Marke – sofern die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen.

Bleiben Sie dran und informieren Sie sich in unseren nachfolgenden Blogs über das Markenrecht und Designrecht.

Wir beraten Sie gerne.

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