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Keine Kinder, keine Sorgen? Gesetzliche Erbfolge bei kinderlosen Ehepaaren

In unserer anwaltlichen Beratungspraxis hören wir von Ehepaaren immer wieder – auf eine etwaige Nachlassregelung angesprochen – folgenden Satz:

„Wir haben keine Kinder, da müssen wir doch sowieso nichts regeln. Mein Ehemann/meine Ehefrau erbt doch sowieso alles, oder?“

Dem ist in den meisten Fällen nicht so!

Ein Beispiel:

Der kinderlos verheirate Ehemann ist Alleineigentümer des Eigenheims mit einem von 400.000,00 €. Der Ehemann verstirbt. Er hinterlässt seine Ehefrau. Die Eltern des Ehemannes sind vorverstorben. Ebenso sein einziger Bruder. Sein Bruder hat jedoch einen Sohn, also der Neffe des Erblassers. Ein Testament wurde nicht errichtet. Ein Ehevertrag besteht ebenfalls nicht.

Wer beerbt den Ehemann?

Da die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben (ein Ehevertrag war nicht vorhanden) erbt die Ehefrau 3/4 des Nachlasses. Sie wird aber nicht Alleinerbin. Das andere 1/4 würde eigentlich zunächst an die Eltern des verstorbenen Ehemannes fallen. Da diese beide vorverstorben sind, tritt an deren Stelle zunächst der Bruder des Erblassers, nachdem dieser jedoch auch vorverstorben ist, wird letztlich der Neffe des Erblassers Erbe mit einer Quote von ein 1/4.

Damit bilden die Witwe und der Neffe eine Erbengemeinschaft. Meist hat der entfernt verwandte Neffe, der möglicherweise keinerlei Kontakt mehr zu seinem Onkel gehabt hat, kein Interesse daran, die Immobilie zu halten, geschweige denn, sie selbst zu nutzen. Daher wird er seiner Tante mitteilen, dass sie die Immobilie zwar behalten könne, er aber seinen Erbanteil ausbezahlt haben will. Nachdem die Immobilie 400.000,00 € wert sei, wären das 100.000,00 €. Da der Witwe jedoch keine Geldmittel zur Verfügung stehen, sondern nur das unbelastete Haus, müsste diese ein Darlehen aufnehmen, um den Neffen auszahlen zu können. Aufgrund ihrer geringen eigenen Rente und ihres Alters, sind die Banken häufig jedoch nicht bereit, Darlehen zu gewähren. Die Konsequenz wäre, dass das Haus veräußert werden müsste oder, wenn sich die Witwe weigert, zu verkaufen, dass auf Antrag des Neffen die Immobilie zwangsweise versteigert wird.

Diese möglicherweise existenzbedrohende Konsequenz für die Ehefrau hätte mit einem einfachen Testament verhindert werden können. Der Erblasser hätte seine Ehefrau nur mit einem Satz zu seiner Alleinerbin einsetzen müssen.

Das Erbe in richtige Bahnen lenken

Diese einfache Regelung ist zwar wichtig, greift aber meist zu kurz.

Denken wir das Beispiel oben weiter und nehmen an, dass die Ehefrau, deren Eltern auch vorverstorben sind, eine Schwester hat, mit der sich der Erblasser nie gut verstanden hat. Auch das Verhältnis der Ehefrau zu ihrer Schwester war nie gut. Die Ehefrau selber hat kein Testament errichtet. Wer erbt, wenn jetzt die Ehefrau nach ihrem Ehemann verstirbt? Die Schwester! Es ist weder im Sinne des Ehemannes, dass sein Vermögen später auf die Schwägerin übergeht, noch wollte die Ehefrau, dass die Schwester bedacht wird.

Insofern zeigt sich, dass hier weitere Regelungen erforderlich sind, um den Verlauf des Vermögens in die Bahnen zu lenken, die von dem Ehepaar auch gewünscht sind. Erben können z.B. Patenkinder, nahestehende Personen oder auch Institutionen wie gemeinnützige Vereine oder Stiftungen sein.

Im Ergebnis zeigt sich, dass gerade kinderlose Ehepaare sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen sollten. An erster Stelle steht die Absicherung des überlebenden Ehepartners und sodann die Bestimmung, wer das Vermögen nach Versterben des zweiten Ehepartners letztlich erhalten soll. Hier sind vielfältige Variationen möglich, die wir gerne persönlich mit Ihnen erörtern.

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4 Antworten

  1. Ein sehr interessantes Beispiel. Die Anzahl der möglichen Varianten des kinderloses Paar ist unendlich groß. Der Fall von meinem Nachbar und seinem verstorbenen Vater ist genauso kompliziert an sich. Ich würde aber eher eine professionelle Hilfe empfehlen.

  2. Danke für die interessanten Beispiele. Meine Frau und ich haben keine Kinder und ich habe mich auch neulich gefragt, ob es ein Testament Sinn ergibt oder nicht. Ich mache mir Sorge, wie es weiter laufen könnte, wenn ein von uns allein bleiben wird. Das Erbe bei einem Anwalt zu regeln ist die richtige Maßnahme, um den überlebenden Ehepartner zu schützen.

  3. Vielen Dank für den informativen Beitrag. Ich und mein Mann sind kinderlos und denke, dass das Erbrecht in der Zukunft für uns einfacher wird. Gut, dass wir auf Ihrem Blog gelandet haben. Wir werden mit unserem Anwalt über das Erbrecht sprechen. Vielleicht wird ein Testament eine gute Lösung, um die Verwirrung zu vermeiden.

  4. Ich dachte ebenfalls, dass wir abgesichert wären, da wir keine Kinder haben. Aber diese vermeintliche unkomplizierte Situation wurde ganz schnell kompliziert, als mein Mann verstarb. Ich kann nur jedem raten sich rechtzeitig zu informieren und zu einem Anwalt für Erbrecht zu gehen.

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