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Trennung: Kann ich Umgang mit meinem Hund einklagen?

Wer bekommt das Haustier nach der Trennung?

Sie können keinen Umgang mit Ihrem Haustier einklagen. Ein Haustier wird rechtlich gesehen als Hausrat eingestuft, wenn Sie es gemeinsam angeschafft haben. Können Sie sich nicht einigen, wer das Tier bekommt, entscheidet ein Gericht. Dabei orientieren sich Gerichte an einer Gesamtabwägung der Umstände: Wer hat für das Tier den Kaufpreis bezahlt? Wer hat sich um das Tier gekümmert? Wer hat für das Tier die Kosten getragen, z. B. Futter, Tierarzt etc.? Wer hat eine stärkere Bindung an das Tier? Etc.

Auch beim übrigen Hausrat gilt im Falle von Trennung und Scheidung: Der Hausrat wird grundsätzlich gegenständlich geteilt. Sie müssen sich darüber einig werden, wer was bekommt. Erhält einer wertmäßig mehr (Verkehrswert), muss er die Differenz dem anderen hälftig erstatten. Sollten Sie sich hierüber nicht einigen können, entscheidet ein Gericht.

Zum Hausrat zählt Ihre gesamte Einrichtung, von Tellern, Besteck und Töpfen bis zu Fernseher, Sofa und Lampen. Alles, was während der Ehe gekauft wurde – egal vom wem es bezahlt wurde – fällt darunter.

Persönliche Gegenstände, wie Schmuck, Medikamente, Kleider, Hygieneartikel etc., fallen nicht darunter! Auch solche Gegenstände nicht, die Ihnen persönlich von Verwandten oder Freunden geschenkt wurden. Sie müssen es nur nachweisen können.

Sollten Sie Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an uns. Eine 30-minütige Orientierungsberatung stellen wir Ihnen nicht in Rechnung.

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