Schieben Sie die Vermögensübertragung auf nachfolgende Generationen nicht auf die lange Bank, sondern handeln Sie rechtzeitig, solange Sie selbst noch gestalten können. Neben einer in manchen Fällen äußerst wichtigen testamentarischen Regelung, sollten Sie die Möglichkeit einer Schenkung zu Lebzeiten in Erwägung ziehen.
Vor allem Grundstücksschenkungen gegen Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnrechts sind ein beliebtes Mittel, um Vermögen beim Pflegefall vor dem Zugriff des Sozialamts zu entziehen, die steuerlichen Freibeträge alle 10 Jahre erneut zu nutzen und Pflichtteilsansprüche im Falle einer Enterbung zu minimieren.
Mittels Rückforderungsrechten könne Sie zudem Ihre Immobilie in bestimmten Fällen zurückverlangen, wenn sich das beschenkte Kind scheiden lässt, insolvent wird oder ohne Ihre Zustimmung die Immobilie verschenken möchte.
In manchen Fällen kann zudem ein Pflichtteilsverzicht der beschenkten Kinder von Vorteil sein – um den überlebenden alleinerbenden Ehegatten im Falle eines gemeinschaftlichen Testaments vor Ansprüchen zu sichern.
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Eine Antwort
Danke für den Hinweis, dass ein Pflichtteilsverzicht der beschenkten Kinder von Vorteil sein kann. Ich möchte meinen Söhnen meine zweite Immobilie vermachen und brauche dafür einen rechtsgültigen Vertrag. Am besten suche ich mir dafür einen Rechtsanwalt für Schenkungsverträge.
https://www.rvr.de/blog/tipps-zur-schenkung/